muss man die Ausbildung abbrechen, wenn man schlechte Noten in der Berufsschule hat?
ich mache derzeit eine Ausbildung zum Industriekaufmann,3.Lehrjahr...gleich nach abschluss des ersten Lehrjahres, verlies ein Mädchen unsere Klasse, da sie fast nur 5en und 6en schrieb...allerdings kam sie im Betrieb super klar...und deshalb wurde ihr auch angeboten innerhalb des Betriebes den Ausbildungsgang von der Industriekauffrau, zur Bürokauffrau zu wechseln...aber was mich damals sehr stark verwundert hat...
muss man unbedingt abbrechen wenn man schlechte Noten in der Berufsschule hat?...denn Betrieb u. Berufsschule sind oftmals 2 verschiedene Paar Schuhe...dies merke ich insbesondere in meinem Ausbildungsbetrieb...die dinge die ich in der BS durchnehme werde ich nie wieder brauchen...(da ich nach meiner Ausbildung) höchstwahrscheinlich irgendetwas im Sozialen Bereich machen möchte....
6 Antworten
Hi, man kann in der Berufsschule NICHT durchfallen und schlechte Noten sind auch kein Kündigungsgrund. Die Noten sind komplett nebensächlich (klar sieht der Betrieb gerne, kann aber nichts dagegen machen - solange du an der Zwischenprüfung teilgenommen hast kannst du zur Abschlussprüfung antreten. Ob der Betrieb das für sinnvoll hält oder nicht kann dir egal sein ;)
schlechte Noten sind auch kein Kündigungsgrund
Aber sicher! Vorsätzliche Faulheit ist eine Pflichtverletzung aus dem Ausbildungsverhältnis (§ 13 BBiG) und rechtfertigt zumindest eine verhaltensbedingte Abmahnung - im Wiederholungsfall kann das auch zur Kündigung führen.
Allzu große Wurschtigkeit ist also nicht unbedingt empfehlenswert...
Hallo, eigentlich müßte die Berufsschule im engen Kontakt mit dem Betrieb stehen, um für dich das optimalste herauszuholen. Wenn du in der Schule nicht gut bist, kann doch der Betrieb, wenn du dich dort in der Praxis gut anstellst, an einem anderen Platz unterbringen. Sie sehen doch deine Stärken und Schwächen. Und wenn du im Betrieb nicht so besonders auftrittst und in der Schule schlechte Noten hast, kannst du auch beides verlieren.
Wenn du es nicht überfütterst ;))
muss man unbedingt abbrechen wenn man schlechte Noten in der Berufsschule hat?
Nein. Beachte aber, dass zu den Pflichten des Auszubildenden nach BBiG die Lernpflicht gehört - natürlich in erster Linie im Betrieb, aber auch in der Schule. Üblicherweise wird in der Schule nichts übermenschliches von euch verlangt, also kann (!) es schon eine Abmahnung durch den Betrieb nach sich ziehen, wenn man in der Schule vor allem durch Faulheit auffällt. Im Extremfall (mehrere Abmahnungen) könnte dies auch zur Auflösung des Ausbildungsverhältnisses führen.
Ob es soweit kommt, hängt natürlich in erster Linie vom Betrieb ab.
Frag doch deinen Ausbildungsleiter, der wird dir schon helfen