Kann man wegen schlechte Noten gekündigt werden?

4 Antworten

Eine ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages nach der Probezeit (mind. 1, max 4 Monate) ist nicht möglich. Ein Arbeitgeber kann dem Auszubildenden dann nur noch fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitige Interessen und aller Umstände des Einzelfalls nicht mehr zumutbar ist.

Dieser wichtigen Grund kann auch darin bestehen dass keine Aussicht (mehr) besteht, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel noch erreichen kann. Je weiter die Ausbildung fortgeschritten ist, desto höhere Anforderungen werden von den Gerichten an das Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes gestellt.

Die Note "mangelhaft" bedeutet, dass die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

Die Gerichte sind also der Auffassung, dass eine "Fünf" noch nicht bedeutet, dass "Hopfen und Malz verloren" ist und das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden kann. Insofern bildet diese Note für sich genommen keinen Grund zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Ausbilder. Je nach Stand der Ausbildung stellt die Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen an eine Kündigung wegen mangelnder Chancen, einen Abschluss zu erreichen.

So hat das Arbeitsgericht Essen ein mangelhaftes Zwischenzeugnis nach 2/3 der Lehrzeit nach mehreren Abmahnungen wegen schwacher Leistung nicht ausreichen lassen, das Ausbildungsverhältnis zu kündigen. Schon in dieser Phase der Ausbildung sei eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Azubi das Ausbildungsziel nicht erreicht für eine Kündigung nicht mehr ausreichend (ArbG Essen Az. 2 Ca 2427/05).

kann man in der Ausbildung wegen schlechte Noten gekündigt werden?

Ja. Du hast eine Lernpflicht, § 13 BBiG, die dich verpflichtet, dich zu bemühen. Demnach kann dein Betrieb dich "aus wichtigem" Grund gem. § 22 II BBiG fristlos kündigen, wenn du deine Noten trotz Aufforderung nicht verbesserst, um "die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist." Handlungsfähigkeit meint eben auch theoretische Kenntnisse :-)

wie lange geht eigendlich die Probezeit von einer Ausbildung?

"Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen", § 20 BBiG.

ist das unterschiedlich oder bei jede Ausbildung gleich?

Das kann jeder Betrieb regeln wie er mag, solange er Probezeit vereinbart: "Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit."

G imager761

ralosaviv  10.02.2014, 19:38
Demnach kann dein Betrieb dich "aus wichtigem" Grund gem. § 22 II BBiG fristlos kündigen, wenn du deine Noten trotz Aufforderung nicht verbesserst

Das ist so nicht richtig.

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Die Probezeit eines Ausbildungsvertrags beträgt je nach Vereinbarung mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate.

Kann man wegen schlechte Noten gekündigt werden?<

Nur wenn alles darauf hindeutet,das man die Abschlußprüfung nicht schaffen wird.

Da der Arbeitgeber die Berufsausbildung nach Ablauf der Probezeit nur in besonderen Fällen und nur fristlos kündigen kann,hier näheres zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-ausbilder.html#Fristlose Kündigung

Nein, deswegen kann man nicht gekündigt werden.

Die Probezeit liegt zwischen einem und vier Monaten, die genaue Zeit steht in Deinem Vertrag.

imager761  10.02.2014, 19:16

Nein, deswegen kann man nicht gekündigt werden.

Falsch. Es ist sogar die Hauptpflicht eines Auszubildenden, sich nach besten Kräften – körperlich und geistig – um das Erlernen des von ihm gewählten Berufs zu bemühen.

Gerade im Blick auf das Ausbildungsziel bestimmt sich diese Lernpflicht in § 13 BBiG und ist aus gutem Grund (und AFAIK sogar als einzige Vorschrift des Berufsbildungsgestzes) noch vor einer betrieblichen Pflicht benannt: http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__13.html

G imager761

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