Muss ich wegen einem Kratzer im Schlaffzimmer (15qm) den Parkett-Austausch in der ganzen Wohnung (44qm) bezahlen?

5 Antworten

Du solltest den Schaden Deiner privaten Haftpflichtversicherung melden. Diese entscheidet dann auch, was repariert oder ausgetauscht wird.

15 qm von 44 bedeutet schon ein Drittel des Parketts. Deshalb wirst Du wohl die Fläche einheitlich ausbessern lassen müssen. Es geht nicht, das Parkett teilweise abzuschleifen und neu zu versiegeln.

ErikDurjak 
Fragesteller
 14.11.2021, 17:21

Ich meine, der Kratzer im Schlafzimmer hat vielleicht 18cm. Der Schlafzimmer ist getrennt und hat ca 15qm. Sorry für Missverständnis.

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Liesche  14.11.2021, 17:35
@ErikDurjak

Wenn der Schaden nur im Schlafzimmer ist, mußt Du natürlich nur den Schaden im Schlafzimmer beheben, keinesfalls in der ganzen Wohnung.

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Gebrauchsspuren bei vertragsgemäßem Gebrauch sind mit der Miete abgegolten, Dazu fürfte auch der Kratzer im Parkett gehören. Weise die Forderung zurück mangels Rechtsgrundlage.

Bloß nicht drauf eingehen. Die versucht auf deine Kosten die Ganze Bude mit neuem Parkett auszustatten, damit sie sie teurer wieder vermieten kann "Neues Parkett in der ganzen Wohnung!"

Es kann sein, dass der Kratzer als "übliche Gebrauchsspur" durchgeht und du gar nichts bezahlen musst. Lass es drauf ankommen.

Niemals! Du versteckst dich hinter der Formel, dass die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung nicht beeinträchtig ist. Maximal stimmst du der Reparatur der 15 m² zu, wobei ein Vermieteranteil für die bereits abgewohnte Zeit in Ansatz gebracht werden kann (vielleicht 10 - 15%).

ErikDurjak 
Fragesteller
 14.11.2021, 17:45

Danke, wo finde ich mehr Informationen über diesen Vermieteranteil? Google hat mir nicht geholfen :)

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Wohlmaus  14.11.2021, 17:52
@ErikDurjak

Es ist gängige Praxis einen derartigen Ansatz in die Rechnung einzubringen, so wie ja auch ein Gebrauchtwagen an Wert verliert. Die Größenordnung ist sicher Verhandlungssache, ist ein Anwalt eingeschaltet wird es mehr, ohne weniger. In jedem Fall hilfft es von den Maximalkosten wegzukommen, und wenn es 5% sind. Wenn es hart auf hart kommt versuchst du einen Ombutsmann als Schlichter einzuschalten, der kostet nicht so viel wie ein Anwalt.

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