Muss ich Steuern zahlen?
Ich mache aktuell eine Ausbildung und verdiene dort 760€ netto. Da das aber nicht ausreicht will ich nebenbei einen 500€ Job machen. Muss ich auf das Gehalt Steuern zahlen oder nicht?
und wenn ja wie viel?
mit freundlichen Grüßen
Finn
4 Antworten
Das Ausbildungsgehalt alleine ist zu gering.
Wenn der nebenjob vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, was bei geringfügigen Beschäftigten die Regel ist, bleiben die Einkünfte im weiteren bei dir außer Ansatz. Dann musst du keine Steuern zahlen
Sonst würden die mit deinen anderen Einkünften zusammengerechnet werden. Dann könnte es sein, daß du knapp über den grundfreibetrag kommst und ein paar Euro Steuern Zahlen müsstest.
Da das aber nicht ausreicht will ich nebenbei einen 500€ Job machen. Muss ich auf das Gehalt Steuern zahlen oder nicht?
Das kommt darauf an, wie der 500 € Job versteuert werden.
1) pauschale Versteuerung: Hier fallen 2% pauschale Steuer an, womit das abgegolten ist. Die pauschale Steuer kann auf den Arbeitnehmer umgelegt werden. Für den Arbeitgeber ist das die teurere Variante im Vergleich zur individuellen Besteuerung. Dafür bleibt dann der Minijob in der Steuererklärung ebenso außen vor wie die Werbungskosten für den Minijob.
oder
2) individuelle Versteuerung: Hier wird die Steuer anhand deiner elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) abgerechnet, also über die Steuerklasse des Arbeitnehmers. Für den Arbeitgeber ist das die billigere Variante im Vergleich zur pauschalen Besteuerung. Hier muss dann der Lohn in der Steuererklärung mit angegeben werden und bildet zusammen mit dem Hauptjob das zu versteuernde Einkommen.
Genau deswegen sollte man vorab mit dem Arbeitgeber sich einigen, wie die Steuer abgerechnet wird.
und wenn ja wie viel?
Bei pauschaler Abrechnung: 0% oder 2% Steuer
Bei individueller Abrechnung: Brutto Netto Rechner mit Steuerklasse 6
Ja, wie jeder Bürger auch. Wie viel , hängt von deinem Gehalt ab
Du meinst keine Lohnsteuern!?
Bei der geringfügigen Beschäftigung kommt es auf den Arbeitgeber an...
Kommt auf deinen Minijob-Arbeitgeber an...
- wird mit 2% pauschalversteuert und der Minijob-Arbeitgeber übernimmt diese Pauschalsteuer, dann wird dir nichts abgezogen.
- entrichtet dein Minijob-AG diese 2% Pauschalsteuer und behält diese von deinem Nettolohn ein, dann wird dir diese einbehaltene Pausch.steuer nicht erstattet bei einer Ek-Steuererklärung.
- die dritte Variante wäre eine Individualbesteuerung mit der Lohnst.klasse 6 für jede weitere Tätigkeit; hierbei mußt du deinen Minijoblohn in der Ek-Steuererklärung angeben, jedoch werden dir bei dieser Variante die evtl. zuviel einbehaltenen Lohnsteuern mit der Ek-Steuererklärung erstattet!
Gruß siola55
Naja auf mein Ausbildungehalt muss ich keine Steuern zahlen