Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich noch eine andere Arbeitsstelle habe?

5 Antworten

Du musst Deinen Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen über einen Nebenjob informieren, nämlich nur dann, wenn

  1. es sich bei der Hauptbeschäftigung um eine Ausbildung handelt; hier muss der Arbeitgeber wegen seiner besonderen Fürsorgepflicht generell informiert werden;
  2. es einzelvertraglich oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag so vereinbart wurde; oder
  3. durch die Nebentätigkeit berechtigte Interessen des Hauptarbeitgebers berührt werden, es sich also a) um eine mögliche relevante Konkurrenztätigkeit handelt oder b) die Nebentätigkeit mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen kollidiert (z.B. wegen Überschreitung der Höchstarbeitszeit oder Nichteinhaltung der Ruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen Nebenjob/Hauptjob) oder c) durch die Nebentätigkeit die Arbeit im Hauptjob beeinträchtigt wird (z.B. Übermüdung, Unkonzentriertheit).

Liegen diese Voraussetzungen für eine Mitteilungspflicht nicht vor, musst du den Arbeitgeber auch nicht informieren.

Ist eine Mitteilungspflicht gegeben, darf der Arbeitgeber die Nebentätigkeit nur verbieten, wenn einer der unter 3. a - b genannten Punkte gegeben ist.

Etwas anderes ist die Frage, ob man den Arbeitgeber aus Gründen des "Klimas" und des "Vertrauens" informieren sollte - ganz unabhängig von einer möglichen Verpflichtung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Was steht im Arbeits-/anwendbaren Tarifvertrag?

Meist steht im Arbeitsvertrag, dass Nebentätigkeiten mitgeteilt werden müssen. Manchmal steht auch drin, dass man eine Nebentätigkeit nur mit Erlaubnis des AG ausüben darf.

Untersagen darf ein AG eine Nebentätigkeit allerdings nur, wenn der AN bei der Konkurrenz arbeiten möchte und/oder die Arbeitszeitgesetze (Ruhezeit, tägliche/wöchentliche Arbeitszeit.....) nicht eingehalten werden.

Du hast bei den Themen "Ausbildung und Studium". Bist Du Azubi? Wenn ja, bist Du volljährig?

nur wenn aufgrund dessen dein Hauptjob negativ beeinflusst wird und du ihn nicht mehr richtig ausführen kannst.

Eine allgemeine oder generelle Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten gibt es nicht, entscheidend ist somit, was in Ihrem Arbeitsvertrag oder im für Sie gültigen Tarifvertrag steht. Ist hier von einer Nebentätigkeit keine Rede, so müssen Sie Ihrem Arbeitgeber auch nichts davon sagen – können es aber natürlich trotzdem, wenn Sie wollen.

Allerdings sichern sich viele Unternehmen im Arbeitsvertrag ab und bauen eine entsprechende Klausel ein. Hier heißt es dann meist sinngemäß: Jegliche Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber unaufgefordert anzumelden. Oft ist dieser Satz noch mit dem Zusatz versehen, dass eine entsprechende Genehmigung zu erteilen ist, wenn kein Interesse des Unternehmens dagegen spricht.

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Findet sich eine solche Formulierung in Ihrem Vertrag, müssen Sie sich auf jeden Fall daran halten, sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

https://karrierebibel.de/nebentaetigkeit/#Muss-ich-beim-Arbeitgeber-eine-Nebentaetigkeit-anmelden

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, Nebentätigkeiten müssen dem AG angezeigt werden.

Er kann es dann verbieten, wenn es kunkurent ist oder die Hauptarbeit darunter leidet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht
Webclon 
Fragesteller
 16.10.2019, 08:31

Ahja also wenn ich Sonntag Abends als Hobbykoch in einem Restaurant arbeite muss ich das dem Betrieb bescheid geben?

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IJBoy  16.10.2019, 08:34
@Webclon

Ach plötzlich ist es ein Hobby? Wenn du dafür bezahlt wirst ist es eine Arbeit bzw. ein Nebenjob welches du dem Arbeitgeber bescheid geben musst. Sag es Ihm einfach wie hier das du das als "Hobby" machst.

MfG

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Webclon 
Fragesteller
 16.10.2019, 08:35
@IJBoy

nein ich werde nicht bezahlt dafür also doch aber ich nehme es nicht an weil ich es aus Spaß mache...dafür darf ich dann Abends dort "free" Essen und Trinken!

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Deepdiver  16.10.2019, 08:35
@IJBoy

Er macht es nicht als Hobby. Er ist Hobbykoch

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Familiengerd  16.10.2019, 13:28
@IJBoy
ein Nebenjob welches du dem Arbeitgeber bescheid geben musst

Das ist so pauschal falsch und gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen!

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Familiengerd  16.10.2019, 13:26
Ja, Nebentätigkeiten müssen dem AG angezeigt werden.

Nein - es sei denn,

  1. es handelt sich bei der Hauptbeschäftigung um eine Ausbildung; hier muss der Arbeitgeber wegen seiner besonderen Fürsorgepflicht generell informiert werden,
  2. es wurde vertraglich so vereinbart, oder
  3. es werden durch die Nebentätigkeit berechtigte Interessen des Hauptarbeitgebers berührt (Konkurrenztätigkeit, Kollision mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen z.B. durch Überschreitung der Höchstarbeitszeit, Beeinträchtigung des Hauptjob).
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