Muss ich dem DJ die Buchung bezahlen?

8 Antworten

wann habt ihr zugesagt und wann habt ihr wieder abgesagt?

Prinzipiell habt ihr einen mündlichen Vertrag, praktisch wird es für Ihn schwer nachzuweisen und einen entstandenen Schaden aufzuzeigen.

DjTilDawn  14.02.2019, 21:06

Das sehe ich ganz anders. Die Zeiträume zwischen Zu- und Absage spielen gar keine Rolle. Die Beweislage im Mahnverfahren ist schnell mal ein Nachteil für den Abgemahnten, da er als Zeuge im Zweifelsfall unter Strafandrohung vor Gericht der Wahrheitspflicht unterliegt. Und selbst Telefonprotokolle sind dann schnell mal ein Stolperstein.

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noerm  18.02.2019, 12:10
@DjTilDawn

Der Punkt ist ja einfach, dass wenn zwischen Zu- und Absage 1 oder 2 Tage liegen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er eine andere Buchung dafür abgesagt hat deutlich geringer als bei einem Zeitraum von 2 Monaten...Und je nachdem was die AGB aussagen, wird der entgangene Verdienst ja das Hauptthema zu sein.

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DjTilDawn  19.02.2019, 11:03
@noerm

Das stimmt nur äußerst bedingt. Denn der gesamte Zeitraum, vom Augenblick der Anfrage an ist zu berücksichtigen. Schließlich sagt man bereits dann keinem anderen Kunden mehr zu, sondern stellt ihn auf´s "Wartegleis". Erfolgt dann die Zusage, sagt man spätestens dann den anderen Interessenten engültig ab, falls die überhaupt so lange warten. Hinzu kommen der Aufwand für Beratung und Angebotserstellung, die ich mir -anders als bei einer losen Anfrage- nach einer festen Buchung auch entschädigen lassen würde.

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noerm  19.02.2019, 11:07
@DjTilDawn

da stimme ich zu, allerdings sind Optionen bis zur Buchung ja auch nur Optionen, für die kein Verdienstausfall geltend gemacht werden kann.

Die Aufwandsentschädigung würde ich bei Buchung auch nehmen, da ist eben die Frage, wie das in den AGB geregelt ist - viele (nicht Professionelle) machen eben keine Beratung oder nur ein mündliches Angebot auf "Zuruf"

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DjTilDawn  23.02.2019, 12:50
@noerm

Das hingegen (1. Absatz) ist nunmal leider faktisch falsch. Es gibt genügend Gerichtsurteile, die einem Dienstleister bei einer stornierten Buchung eben genau dieses Recht einräumen, den Verdienstausfall anteilig geltend zu machen. Dass Beratung und schriftliches Angebote bei Amateuren ausbleiben erschwert zwar die Beweislage im Streitfall, ändert aber keineswegs die Rechtslage.

Da AGB kein Pflichtteil eines Gewerbes sind, kann man kaum als allgemeingültige Lösung für solche Konflikte darauf verweisen. Natürlich stimmt es, dass sich solche Streitigkeiten bei einem professionellen DJ mit entsprechenden Regelungen in den AGB von vorn herein vermeiden lassen.

Hier ist das in meinen Augen ganz gut dargelegt und hilft hoffentlich letzte Unklarheiten zu beseitigen: https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Feier-abgesagt-was-muss-man-zahlen-__a156992.html

Mein Fazit:

DJs, kümmert euch um eure AGB!

Kunden, bucht nur Profis!

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noerm  25.02.2019, 10:27
@DjTilDawn

Ich stimme dir in fast allen Punkten zu - Absatz 1. Ich rede da von Optionen und eine Option ist keine Buchung und nicht verdienstausfallfähig, falls du dafür Beispiele hast - solche Urteile möchte ich gern mal sehen.

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Dass ein Vertrag auch mündlich geschlossen werden kann, wurde hier ja bereits mehrfach richtig festgestellt.

Dass eine Buchung, die Du als Kunde nur fünf Monate vor dem Event absagst, dennoch zu bezahlen ist (zumindest anteilig), ist in meinen Augen selbstverständlich und auch rechtlich unproblematisch. Damit Du vielleicht mal ein Gespür dafür bekommst: Termine für Hochzeiten werden teilweise zwei Jahre im Voraus angefragt. Natürlich ist es dann für den DJ ein wirtschaftlicher Verlust, wenn er sich den Termin frei hält, und das Event dann abgesagt wird.

Offen gesagt: Wenn es Dir nur darum geht ein paar Euro zu sparen, ist das in meinen Augen leider die gerechte Strafe. Wenn der DJ von Anfang an nicht ins Budget gepasst hat, hättet ihr ihm gar nicht erst zusagen sollen/dürfen. Es gibt immer irgendwen der für eine Dienstleistung weniger verlangt. Gleich gut, oder gar besser, ist der dann aber nur selten. Wenn der neue DJ einfach nur günstiger ist, habt ihr also einfach Pech gehabt. Da das Verhältnis zwischen euch und dem DJ aber nun für eure Hochzeit eh zerrüttet sein dürfte, habt ihr nun ein doppeltes Problem. Denn nichts ist für mich bei einer Hochzeit wichtiger, als ein entspanntes Umgehen mit dem Brautpaar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Laura1213 
Fragesteller
 14.02.2019, 21:14

Wir sind ja bereit mehr Geld auszugeben, aber warum sollten wir für einen schlechteren DJ mehr zahlen ?

Und in einem anderen Ton kann man des auch schreiben. :D

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DjTilDawn  15.02.2019, 20:24
@Laura1213

Aber ihr zahlt ja nicht mehr, sondern weniger. Und wenn man sich falsch verhalten hat, muss man sich es im Leben auch mal gefallen lassen, dass einem das gesagt wird. ;-)

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Rechtlich habt hr einen Vertrag geschlossen, von daher könnte er eine Ausfallentschädigung verlangen. Dafür müsste er den Vertragsabschluss aber nachweisen können und müsste auch nachweisen das ihm ein Schaden entstanden ist (er also zu diesem Wochende kein neues Engagement gefunden hat).

Laura1213 
Fragesteller
 13.02.2019, 14:44

Ich würde es ja verstehen wenn die Feier in einer Woche wäre aber es ist ja erst in 5 Monaten

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SlightlyAnnoyed  13.02.2019, 14:55
@Laura1213

Wie gesagt, er müsste nachweisen das ihm ein Schaden entstanden ist und das bei euch bereits ein Vertrag zustande gekommen ist. Praktisch unmöglich.

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Hattet ihr schon alle Details (Gage, genaues Datum, usw.) besprochen? Auch ein mündlicher Vertrag kann rechtens sein. Aber in diesem Fall (noch lange hin, etc...) sollte es kein Problem sein.

DjTilDawn  14.02.2019, 21:10

Die Annahme, dass fünf Monate Vorlauf für die Buchung zu einer Hochzeit in der Hauptsaison "noch lange hin" ist, und somit alles "kein Problem" ist, ist falsch.

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Ihr hattet einen mündlichen Vertrag.

also solltet ihr euch irgendwie einigen