Kann man gerichtlich gegen mich vorgehen wegen einer mündlichen Zusage( ausbildungsvertrag)?

5 Antworten

Wenn Ihr Euch über die wesentlichen Punkte des Ausbildungsvertrages geeinigt habt, ist der Vertrag zustande gekommen. Bei Minderjährigen müssen auch die Eltern zustimmen. Die Schriftformerfordernis des § 11 (1) BBiG (Berufsbildungsgesetz) ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Rechtswirksamkeit des Vertrages.

Schriftform hier = deklaratorischer Charakter --> rechtbezeugender Charakter

Du kannst den Ausbildungsvetrag innerhalb der Probezeit (max. 4 Monate) ohne Angabe von Gründen kündigen. Das muß schriftlich gemacht werden. Es kann grundsätzlich auch schon vor Beginn der Ausbildung gekündigt werden.

Die Möglichkeit einer Kündigung bereits vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses besteht jedoch nicht, wenn ausnahmsweise etwas anderes vereinbart wurde.

Der Ausbildungsbetrieb kann keinen Schadenersatz verlangen.

Fazit

Du kannst den Ausbildungsvertrag sofort schriftlich kündigen (wenn Du minderjährig bist, dann müssen das die Eltern machen).

Was der Arzt von Gericht "schwafelt" ist Unsinn und soll Dich, warum auch immer, einschüchtern.

Ein Ausbildungsvertrag ist einer der ganz wenigen Ausnahmen von Verträgen die nur schriftlich wirksam sind.

Solange du nichts unterschrieben hast, besteht kein Ausbildungsvertrag zwischen Dir und dem Arzt. Er kann also überhaupt nichts machen.

Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Leihvertrag, Schenkunsvertrag, Dienstleistungsvertrag usw usw usw sind alles Verträge die auch mündlich rechtswirksam sind.

Nur Ausbildungsverträge, Immobilien betreffende Verträge und vielleicht noch wenige andere, unterliegen als Ausnahmen, mit denen man als Privatperson jemals zu tun haben wird, bestimmten Formvorschriften.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
DerSchopenhauer  02.07.2021, 16:37
Solange du nichts unterschrieben hast, besteht kein Ausbildungsvertrag zwischen Dir und dem Arzt.
  • Das ist ein weit verbreiteter Irrtum der Rechtslage:

Die Einhaltung der Schriftform gem. § 11 (1) BBiG ist nämlich kein Wirksamkeitserfordernis für den Berufsausbildungsvertrag. Wird er nicht schriftlich abgeschlossen, so bleibt der (mündliche) Vertragsschluss dennoch wirksam.

Ein Verstoß gegen die Schriftform stellt nur eine Ordnungswidrigkeit dar (diese kann gegen den Ausbildungsbetrieb verhängt werden, wenn das vor Beginn der Ausbildung nicht schriftlich gemacht wird).

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Gut moeglich, dass hier bereits ein muendlicher Ausbildungsvertrag geschlossen wurde. Das ist aber kein Problem, weil ein Ausbildungsvertrag bis zum Ablauf der Probezeit jederzeit problemlos fristlos gekuendigt werden kann.

Teile dem Arzt schriftlich mit, dass du sein Vertragsangebot ablehnst und dass du fuer den Fall, dass tatsaechlich bereits ein Ausbildungsvertrag geschlossen wurde, den Ausbildungsvertrag vorsorglich fristlos kuendigst.

Kann er, er wird damit aber keinen Erfolg haben und vor Gericht verlieren.

Die hätten dir halt zeitnah den Vertrag schicken sollen, wenn man sich einen Monat lang nicht mehr meldet ist es normal, dass der Bewerber schon längst woanders ist. Was denken die eigentlich!? :D

Beriiiiii 
Fragesteller
 02.07.2021, 13:27

Okey alles klar das beruhigt mich, vielen Dank für die Antwort

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es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

und außerdem: dazu hättest Du ja ggf auch noch was zu sagen vor Gericht