Gilt eine mündliche Zusage (Lehrvertrag)?

2 Antworten

Erst die Unterzeichnung des Vertrags macht ihn rechtskräftig.

Die Höflichkeit würde es aber trotzdem anraten, den anderen Betrieb anzurufen und Bescheid zu geben, dass Du Dich doch anders entschieden hast.

Was spricht denn dagegen? Du solltest dich allerdings bald entscheiden, denn die Anderen sind vielleicht schon dabei, alles für dich einzurichten, und rechnen mit dir.