Gilt eine mündliche Zusage (Lehrvertrag)?
Ich habe erst gerade am Telefon einer Lehrstelle mündlich zugesagt und jetzt hat ein anderer Betrieb der mir vorher abgesagt hat gesagt das sie mich trotzdem wollen und ich würde eigentlich lieber bei ihnen die Lehre machen. Kann ich dem anderen Betrieb jetzt noch absagen obschon ich mündlich zugesagt habe?
2 Antworten
Erst die Unterzeichnung des Vertrags macht ihn rechtskräftig.
Die Höflichkeit würde es aber trotzdem anraten, den anderen Betrieb anzurufen und Bescheid zu geben, dass Du Dich doch anders entschieden hast.
Was spricht denn dagegen? Du solltest dich allerdings bald entscheiden, denn die Anderen sind vielleicht schon dabei, alles für dich einzurichten, und rechnen mit dir.