Übernahmegespräch, mündliche Zusage, kann man immernoch absagen?
Wenn ich in einem Übernahmegespräch mündlich Zusage mich aber am Ende doch dagegen entscheide, ist das wirksam? Kann ich das machen? Oder muss ich im Betrieb weiter bleiben ?
6 Antworten
Wenn du dem Vertragsangebot des Arbeitgebers muendlich zugestimmt hast, kann damit durchaus bereits ein wirksamer Arbeitsvertrag entstanden sein, den du dann nur noch durch fristgemaesse Kuendigung oder - wenn der Arbeitgeber einverstanden ist - mit einem Aufhebungsvertrag beenden kannst.
Solange kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, kannst du dich noch anderweitig orientieren,
Hoechstwahrscheinlich besteht aber bereits ein muendlicher Arbeitsvertrag. Der ist genauso wirksam wie ein schriftlicher.
Um einen Arbeitsvertrag zu schließen oder durch eine Kündigung zu beenden muss dies schriftlich unterschrieben eingehen !
das gilt für Dienst und Werkverträge, Arbeitsverträge werden schriftlich geschlossen
Noch einmal: Arbeitsvertraege unterliegen nicht der Schriftformerfordernis. Lediglich das Nachweisgesetz verlangt die schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsinhalte innerhalb von einem Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhaeltnisses.
nur ausschließlich mündlich ginge nicht
Auch ausschliesslich muendlich ist wirksam. Ein Verstoss gegen das Nachweisgesetz bewirkt keine Unwirksamkeit eines muendlichen Arbeitsvertrags.
Solange du keinen Vertrag unterschrieben hast, gilt
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html
Du solltest aber fairerweise dem Betrieb zeitnah deine Entscheidung mitteilen.
Was willst du denn hier mit dem Berufsbildungsgesetz? Geht es denn um eine Ausbildung? Davon steht allerdings nichts in der Frage.
Mhhh...ich lese Übernahmegespräch, sehe Thema Schule/Ausbildung und aufgrund der anderen gestellten Fragen von FS....kann mich aber auch täuschen.
Du hast nichts unterschrieben, also kannst du gehen wenn du willst.
Auch muendliche Arbeitsvertraege sind wirksam und koennen nur durch eine Kuendigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet werden.
Arbeitsvertraege koennen durchaus auch muendlich geschlossen werden (und werden es auch oft). Die Schriftform ist nur fuer die Kuendigung vorgeschrieben, nicht aber auch fuer den Vertragsschluss.