Übernahmegespräch, mündliche Zusage, kann man immernoch absagen?

6 Antworten

Wenn du dem Vertragsangebot des Arbeitgebers muendlich zugestimmt hast, kann damit durchaus bereits ein wirksamer Arbeitsvertrag entstanden sein, den du dann nur noch durch fristgemaesse Kuendigung oder - wenn der Arbeitgeber einverstanden ist - mit einem Aufhebungsvertrag beenden kannst.

Solange kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, kannst du dich noch anderweitig orientieren,

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
DerCaveman  28.02.2022, 01:58

Hoechstwahrscheinlich besteht aber bereits ein muendlicher Arbeitsvertrag. Der ist genauso wirksam wie ein schriftlicher.

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Um einen Arbeitsvertrag zu schließen oder durch eine Kündigung zu beenden muss dies schriftlich unterschrieben eingehen !

DerCaveman  28.02.2022, 01:54

Arbeitsvertraege koennen durchaus auch muendlich geschlossen werden (und werden es auch oft). Die Schriftform ist nur fuer die Kuendigung vorgeschrieben, nicht aber auch fuer den Vertragsschluss.

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matze13924  28.02.2022, 07:24
@DerCaveman

das gilt für Dienst und Werkverträge, Arbeitsverträge werden schriftlich geschlossen

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DerCaveman  28.02.2022, 08:40
@matze13924

Noch einmal: Arbeitsvertraege unterliegen nicht der Schriftformerfordernis. Lediglich das Nachweisgesetz verlangt die schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsinhalte innerhalb von einem Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhaeltnisses.

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DerCaveman  28.02.2022, 13:59
@matze13924
nur ausschließlich mündlich ginge nicht

Auch ausschliesslich muendlich ist wirksam. Ein Verstoss gegen das Nachweisgesetz bewirkt keine Unwirksamkeit eines muendlichen Arbeitsvertrags.

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Solange du keinen Vertrag unterschrieben hast, gilt

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html

Du solltest aber fairerweise dem Betrieb zeitnah deine Entscheidung mitteilen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann
DerCaveman  28.02.2022, 01:55

Was willst du denn hier mit dem Berufsbildungsgesetz? Geht es denn um eine Ausbildung? Davon steht allerdings nichts in der Frage.

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LuClRa  28.02.2022, 07:37
@DerCaveman

Mhhh...ich lese Übernahmegespräch, sehe Thema Schule/Ausbildung und aufgrund der anderen gestellten Fragen von FS....kann mich aber auch täuschen.

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Du hast nichts unterschrieben, also kannst du gehen wenn du willst.

DerCaveman  28.02.2022, 02:34

Auch muendliche Arbeitsvertraege sind wirksam und koennen nur durch eine Kuendigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet werden.

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