Mündliche Zusage nach Vorstellungsgespräch?
Hab seit November 2020 eine mündliche Zusage für eine Stelle ab 1.4.2021 (und ich hab blöderweise auch mündlich zugesagt). Wir hatten sogar schon die wöchentlichen Wochenstunden und die Station ausgemacht, wo ich arbeiten soll.
Der Grund, warum er noch nicht schriftlich da ist, weil meine Abschlussprüfungen noch nicht abgeschlossen ist (am 18.3.2021 ist noch die mündliche).
Laut Gerüchten ist am 23.3.2021 die Telefonkonferenz mit dem Kultusministerium um die Noten bestätigen zu lassen. Also bekomme wir irgendwann ab 23.3.2021 (vielleicht zwischen 23.3.2021 und Ende April) unsere Abschlusszeugnisse.
Jetzt hatte ich noch 4 weitere Vorstellungsgespräche. Bei 2 der Stellen hab ich gute Chancen und würden mir fast besser zusagen.
Eine mündliche Zusage vom Arbeitgeber ist ja unter Umständen bindend. Heißt, ich könnte den Vertrag einklagen. Was ich jetzt nicht machen würde (in der Alten- oder Krankenpflege findet man als Fachkraft mit einer 3-jährigen Ausbildung leicht was).
Wie sieht es aber umgekehrt aus. Ich hatte aber ja auch zugesagt. Könnte ein Arbeitgeber es auch einklagen, weil man ja mündlich zugesagt habe.
4 Antworten
Du kannst ja auch vorvertraglich kündigen - sprich "Probezeitkündigung" mit 14-tägiger Frist. Also was sollte Dir passieren .
Es macht doch auch keinen wirklichen Sinn, dass Du bis dato noch keinen schriftlichen Vertrag erhalten hast.
Eine mündliche Zusage ist keine Zusage sondern eine Absichtserklärung. Bevor du woanders zu sagst und unterschreibst würde ich auf jeden Fall noch mal mit der Stelle von November sprechen.
Du kämmst da tatsächlich auch bei einem schriftlichen Vertrag wieder raus. Aufgrund der Probezeit ohne Kündigungsfrist. Du darfst beim bewerbungsverfahren tatsächlich unterschreiben und dir dann trotzdem was besseres suchen.
der Arbeitgeber kann da nichts einklagen.
Du kannst noch absagen - ohne Probleme. Aber gut ist das nicht, vielleicht brauchst du diesen Arbeitgeber ja noch.
das wäre dann dein gtues Recht, denn auch die sind an den Vertrag nicht wirklich gebunden, wenn nichts schriftliches festgelegt ist. Soweit ich weiss übrigens. Vor Gericht stünde dann durchaus Aussage gegen Aussage, aber kein Arbeitsgericht wird einen zwingen, dich einzustellen, wenn die Grundvoraussetzungen anders geworden sind (Durchfallen durch die Abschlussprüfung z.B.)
Das ist ja ein ganz anderes Thema. Aber gehen wir mal davon aus, die Grundvorraussetzungen sind gegeben. Also ich bestehe die Prüfung. Muss ich dann den Vertrag unterschreiben, weil ich ja mündlich schon zugesagt habe?
Hab ja nicht vor, jetzt abzusagen, sondern wenn ich halt woanders nen schriftlichen Vertrag bekomme.