Muss ich als Verpflichtender bei Verpflichtungserklärung Erasmus Kosten übernehmen?

4 Antworten

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Wenn das Stipendium auch an Nicht-EU-Bürger gezahlt wird, bekommt sie es auch. Da brauchst Du nichts zu übernehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Velbert2  16.01.2022, 13:26

Danke für "Hilfreichste Antwort".

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In dem Artikel, den du selbst verlinkt hast, steht - sogar weit oben - welche Kosten du übernehmen müsstest.

Naimed653 
Fragesteller
 08.01.2022, 15:08

Jein. Da stehen welche Art von Kosten übernommen werden müssen mit ein paar Beispielen. Nach bisschen Recherche bin ich aber auch darauf gestoßen, dass beispielsweise Wohngeld von mir übernommen werden müsste, da es zu Kosten, "denen keine Beitragszahlungen entgegenstanden" dazugehört. Erasmus könnte man als der gleichen Kategorie zugehörend betrachten. Deswegen ja gerade meine Frage.

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DocPsychopath  08.01.2022, 16:21
@Naimed653

Erasmus ist keine Sozialleistung und richtet sich sowieso nach Eu-Recht. Wohngeld ist eine klassische Sozialleistung, das ist klar.

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ich denke, du haftest für alles: ihren Unterhalt, *Krankenversicherung bzw Behandlungskosten*!!!, ihre sonstigen Kosten, jeden Strafzettel...

Naimed653 
Fragesteller
 07.01.2022, 12:45

Ja, das ist mir bewusst. Die Frage ist aber v.a. ob ich ein Erasmus-Stipendium, was ja auch irgendwie von öffentlicher Hand kommt, übernehmen müsste. Also genau diese fixen 390€ pro Monat. Oder ob das, da es eine Art Stipendium ist, unabhängig von der Verpflichtungserklärung, von Erasmus und nicht von mir gezahlt wird.

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Sie überlegt einen Erasmus-Semester einzulegen in dem sie 390€ pro Monat im Rahmen des Erasmus-Programms erhalten würde.

Erkundige Dich doch bei der Stelle, die über diese Förderung entscheidet.

Wenn diese Förderung nicht zurückzuzahlen ist, wird sie nicht unter die Verpflichtungserklärung fallen. (meine Meinung)