Muss ich als Teilzeitkraft meine Stunden nachholen nachdem ich krankgeschrieben war?
Ich arbeite Teilzeit (20 Std.-Woche) in einer Praxis. Muss ich wenn ich krank war in den darauf folgenden Tagen meine Stunden nachholen? Wie es vertraglich geregelt ist kann ich nicht sagen, da ich keinen ausgestellt bekommen habe. Die Antwort der Kollegin war das alle Mitarbeiter dies nur "mündlich" vereinbart hätten. Ich weiß das dies nicht rechtens ist, hatte bisher aber auch keine Probleme damit.
Danke für die Antworten
3 Antworten
Das wäre ja noch schöner! Selbstverständlich nein.
auch Teilzeitkräfte haben ein Recht auf Vertrag, Urlaub und Krankheitsausfall
es ist nicht in Ordnung, das du keinen Vertrag hast, aber da weisst du ja
auf jeden Fall hast du aber feste Stunden und wenn du da krank bist, brauchst du die Stunden nicht nachholen, Feiertage muss du auch nicht nachholen
und Urlaubsanspruch hast du auch
schau mal bei www.minijob-zentrale.de , das gilt zwar bei Minijobber, aber kommt drauf an, wie viel du bei 20 Std, verdienst fällst du vielleicht selber drunter, ansonsten sind Teilzeitkräfte ja ganz normale sozialversicherungspflichtige Jobs, bei denen auch die normalen Arbeitsbedingungen gelten
Urlaubstage ist ein bischen individuell, mindestens 20 Tage/4Wochen bei einer 5 Tage Woche. Normalerweise haben die meisten AN 30 Tage sprich 6 Wochen, aber dazwischen ist es im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt.
Also, wenn du an 5 Tage die Woche jeden Tag arbeitest, 5 Tage die Woche, hast du auch 28 Tage wie im Vertrag von allen andereren auch.
ich glaube nicht, das es rechtens ist vom AG, den Mitarbeitern 28 Tage zu geben und zu verlangen Überstunden zu machen, damit die 2 oder noch mehr Tage Betriebsurlaub möglich sind. Wenn der Arzt (bei Praxis denke ich an Arzt) mehr Tage schließen will, muss er auch mehr Urlaub geben. Ich glaube nicht, das man auf die Art und Weise Überstunden verpflichten kann. Aber ich bin kein Arbeitsrechtler, da müsste man bei einem Fachmann nachfragen.
Auch als Teilzeitkraft hast Du die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Arbeitnehmer.
Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss nichts nachholen. Dazu bringt er ja die Krankmeldung.
Wissen Sie auch zufällig wie das mit den Urlaubstagen ist? Da ich nicht genau weiß wieviel mir eigentlich zusteht wurde mir von der Mitarbeiterin gesagt das ich Stunden aufbauen muss weil die Praxis überdurchschnittlich viel Urlaub macht und der Chef darüber nicht sprechen möchte. Nehmen wir mal an man hat vertraglich 28 und die Praxis macht über 30. Muss ich mich darauf einlassen? Die anderen sind zwar Vollzeit angestellt aber aus Prinzip arbeiten sie ja auch nicht mehr.