Lohnfortzahlung im krankheitsfall Teilzeit 85 Stunden wöchentlich
Hallo und guten morgen ,
Erstmal danke im vor raus !!
Ich bin teilzeit beschäftigt mit 85 Stunden im Monat . Mit nicht festen Stunden in der Woche . Ich habe aber immer 85 Stunden mindestens im Monat . Jetzt War ich drei Wochen am Stück krankgeschrieben ! Da ich eine OPhinter mir habe. Jetzt habe ich erfahren , dass ich aber nur 3mal 6 Stunden die Woche bezahlt bekomme. Und ich deswegen nicht auf die 85 Stunden im Monat komme . Da stellt mich die frage , ob er mir weniger berechnen kann/darf?!?
Bitte um Hilfe !! Vielen dank !!
Und was ich noch bedenklich finde ist , dass mein Chef meinen Arbeitsvertrag einfach einen Angestellten zeigt und ihn durch lesen lässt , ohne mich zu fragen bzw ohne mein Einverständniss . Darf er das ??? Ich hätte nicht zu gestimmt !
Daaaaaanke!!*
2 Antworten
Grundsätzlich musst Du durch die Entgeltfortzahlung dasjenige bekommen, das Du auch bekommen hättest, wenn Du nicht erkrankt wärst - es dürfen Dir dadurch keine finanziellen Einbußen entstehen!
Wenn die Feststellung (was Du ohne Erkrankung bekommen hättest) nicht möglich ist, weil die wöchentliche Arbeitszeit (bei einer nur monatlich festgelegten Arbeitszeit) immer unterschiedlich lang - also unregelmäßig - ist, dann muss für die Berechnung der Lohnfortzahlung auf die Vergangenheit abgestellt werden, d.h.: Es muss dann ermittelt werden, wie viel Du wöchentlich im Durchschnitt der vergangenen 13 Wochen gearbeitet/verdienst hast!
Dabei sind Sonderleistungen (Zuschläge für Nacht-, Sonntags-, Feiertagsarbeit, Vermögensbildungsleistungen usw.) mit zu berücksichtigen, wenn sie vereinbarten Entgelt zählen. Überstunden werden nicht berücksichtigt - es sei denn, sie fallen regelmäßig und dauerhaft an.
Zm anderen "Problem": Dass Dein Arbeitgeber einem anderen Arbeitnehmer Deinen Arbietsvertrag gezeigt hat, ist ein Verstoß gegen seine Verschwiegenheitsverpflichtung in personellen Angelegenheiten - wenn dieser Arbeitnehmer die Kenntnis Deines Vertrages nciht für die eigene Arbeit benötigt (z.B. als Mitarbeiter für Lohnabrechnungen o.ä.).
Ich danke !!!!
Hat mir echt weiter geholfen !!!
Viele Grüße :-)
Danke für die schnelle Antwort
Es gelten die Regelungen im Arbeitsvertrag.
Im Krankheitsfalle werden die Sollstungen laut Arbeitsvertrag vergütet, nicht etwaige früher geleistete Überstunden.
na ja bei 85 Std. wird in der regel wie folgt gerechnet
85 : 4,35 = 19,54 : 3 (sieht so aus als wäre der Durchschnitt der wöchtenlichen Arbeitstage 3!) = 6,5 somit liegt das nicht ganz so weit weg von dem was gerechnet wurde! Wobei natürlich mit deinen Aussagen nicht klar ist was wirklich im Vertrag steht, wieviel Arbeitstage die Woche in der Regel bei euch sind etc. etc. Und dann kommt es auch darauf an für welchen Monat abgerechnet wurde. Es ist halt so das der Feb. nicht mal ganz 4 Wochen hat und auch wenig Arbeitstage. Da kann so was passieren.
Es ist halt so das der Feb. nicht mal ganz 4 Wochen hat und auch wenig Arbeitstage.
Es sind 85 Stunden im Monat vereinbart - da spielt es dann keine Rolle, ob ein Monat einmal weniger (z.B. Februar) oder einmal mehr (z.b. Juli) Arbeitstage hat.
Vielen dank !!! Ihr seit Klasse , dass man so schnell hilfe bekommt !!
Vielen dank für die schnelle Antwort/Hilfe !!
In meinen Arbeitsvertrag steht :
Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt 85 Stunden . Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen arbeiteszeiten richten sich nach der betrieblichen einleitung .
Dann müsste er doch die fehlenden Stunden zahlen , für 3 Wochen oder ? Das wäre ja mehr als einfach zu sagen 3 mal 6 Stunden oder ?? Verstehe ich as richtig ?
Vielen dank !!!