Muss GEZ gezahlt werden?
Ich habe eine Frage zu der GEZ Gebühr. Meine Mutter und meine Schwester leben zusammen in einer Wohnung. Die GEZ war bisher auf meine Mutter angemeldet, da diese Sozialleistungen bezog waren sie von der GEZ befreit. Jetzt ist meine Mutter Rentnerin und soll GEZ bezahlen. Meine Mutter hat die Wohnung jetzt auf meine behinderte Schwester angemeldet, die GEZ schickte uns einen Brief in dem meine Schwester vom 1. 05. bis 30. 09. 25 von der GEZ befreit ist.
Ist es nicht so, dass pro Wohnung nur einmal GEZ gezahlt werden muss? Und das demnach meine Mutter keine GEZ bezahlen muss? Und warum ist es so, dass meine Schwester nur für 5 Monate eine Befreiung erhalten hat?
Vielen Dank für die Hilfe.
Wie kann es sein, dass für 1 Wohnung in der Mutter und Tochter zusammen wohnen, als eine Familie der GEZ Betrag 2 x gezahlt werden müsste? Wenn die Schwester nicht befreit wäre...normalerweise wird doch pro Wohnung nur 1 x die Gebühr bezahlt. Macht für mich keinen Sinn...
6 Antworten
Ja, du hast völlig recht – der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) muss nur einmal pro Wohnung gezahlt werden, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Verwandte handelt oder wie viele Erwachsene dort wohnen – entscheidend ist nur, dass eine Person zahlt oder befreit ist.
In eurem Fall ist deine Schwester aktuell für den Zeitraum vom 01.05. bis 30.09.2025 befreit – das reicht aus, damit für die gesamte Wohnung keine Beiträge gezahlt werden müssen, auch nicht von deiner Mutter. Wichtig ist nur, dass die Wohnung bei der Befreiung korrekt angegeben wurde.
Warum die Befreiung nur fünf Monate gilt: Solche Befreiungen werden immer nur für den Zeitraum erteilt, für den z. B. ein Schwerbehindertenausweis oder ein Sozialleistungsbescheid vorliegt. Ihr müsst also rechtzeitig einen Folgeantrag stellen, damit keine Lücke entsteht.
Fazit: Solange deine Schwester befreit ist, muss deine Mutter nichts zahlen. Wenn die Befreiung ausläuft und nicht verlängert wird, müsste aber wieder jemand zahlen, denn dann besteht Beitragspflicht für die Wohnung.
Am besten auch darauf achten, dass nicht versehentlich beide als Beitragspflichtige geführt werden – ggf. bei der Rundfunkzentrale melden und klären, dass eine Befreiung für die Wohnung besteht.
Was hat deine Mutter mit ihrer Anmeldung gemacht? Abmelden kann sie sich nicht, weil keiner der zulässigen Abmeldegründe ( Tod, Umzug ins Ausland oder zu einer Person, die schon für ihre Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlt) vorliegt. D.h. deine Mutter wird ab Rentenbezug selber für die Wohnung zahlen müssen. Die Befreiung für deine Schwester gilt nicht auch für deine Mutter. Die ist immer höchstpersönlich. Eine Ausnahme von dieser Regel (Ehepartner oder Kind unter 25) liegt auch nicht vor. Damit ändert sich am Ergebnis für deine Mutter nichts, sie muss zahlen.
Die befristete Befreiung für Deine Schwester führt nach Fristablauf auch noch zusätzlich zu deren Beitragspflicht. Da sollte deine Mutter besser schnell den Befreiungsantrag zurückziehen oder anfechten.
Wenn in der Wohnung irgendwer lebt, der nicht befreit ist, muss derjenige zahlen. Ob zusätzlich noch andere Personen in der Wohnung leben, für die eine Befreiung gilt, spielt dann keine Rolle.
Es muss nur dann niemand zahlen, wenn für ausnahmslos alle Bewohner Befreiungen gelten.
Es muss nur dann niemand zahlen, wenn für ausnahmslos alle Bewohner Befreiungen gelten.
Bei BAföG Empfängern ist es so, das wenn sie verheiratet sind, die Befreiung auch für den im Haushalt lebenden Ehepartner mit gilt.
Es mag aber bei jedem Befreiunsgrund unterschiedliche Entscheidungsgrundlagen geben.
Du hast Caveman richtig verstanden?
Ihr unterhaltet euch darüber, ob die Tochter die Gebühren bezahlen muss, das muss sie offenbar nicht, wenn die Angaben so richtig sind. Die Mutter kann das nicht einfach abwälzen, das solltet ihr mit der Zentrale klären.
Man kann eine Wohnung nicht auf jemanden "anmelden".
Entweder man wohnt darin, ist Mieter oder Untermieter oder eben nicht.
Die Rundfunkgebühr ist in der Tat jedoch 1 x pro Wohnung fällig.
warum ist es so, dass meine Schwester nur für 5 Monate eine Befreiung erhalten hat?
Das sollte aus dem Befreiungsbescheid hervorgehen.
OK das beutet, wenn meine Schwester von der GEZ befreit ist muss sie nicht bezahlt werden, richtig?
Die Rundfunkgebühr ist in der Tat jedoch 1 x pro Wohnung fällig.
Wer befreit ist, muß für den Befreiungszeitraum logischerweise nicht zahlen.
Dafür die oder der andere.
Vielen herzlichen Dank für deine Antwort, dass ganze kam mir echt komisch vor. Werde mich schnellstmöglich darum kümmern. Nochmal Danke.