Ja, du hast völlig recht – der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) muss nur einmal pro Wohnung gezahlt werden, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Verwandte handelt oder wie viele Erwachsene dort wohnen – entscheidend ist nur, dass eine Person zahlt oder befreit ist.
In eurem Fall ist deine Schwester aktuell für den Zeitraum vom 01.05. bis 30.09.2025 befreit – das reicht aus, damit für die gesamte Wohnung keine Beiträge gezahlt werden müssen, auch nicht von deiner Mutter. Wichtig ist nur, dass die Wohnung bei der Befreiung korrekt angegeben wurde.
Warum die Befreiung nur fünf Monate gilt: Solche Befreiungen werden immer nur für den Zeitraum erteilt, für den z. B. ein Schwerbehindertenausweis oder ein Sozialleistungsbescheid vorliegt. Ihr müsst also rechtzeitig einen Folgeantrag stellen, damit keine Lücke entsteht.
Fazit: Solange deine Schwester befreit ist, muss deine Mutter nichts zahlen. Wenn die Befreiung ausläuft und nicht verlängert wird, müsste aber wieder jemand zahlen, denn dann besteht Beitragspflicht für die Wohnung.
Am besten auch darauf achten, dass nicht versehentlich beide als Beitragspflichtige geführt werden – ggf. bei der Rundfunkzentrale melden und klären, dass eine Befreiung für die Wohnung besteht.