Muss es verpixelt/verschwommen werden?

5 Antworten

Wer ein Auto fotografiert und das Bild anschließend ins Internet stellt, musste bislang das Kennzeichen nicht unkenntlich machen. So entschied zumindest das Amtsgericht Kassel bereits im Jahr 2007 (Az.: 1 T 75/07). Demnach seien Nummernschilder keine sensiblen Daten. Sie seien für jeden frei zugänglich und sichtbar. Außerdem hätten lediglich Polizei und Behörden Zugriff auf die passenden Daten zum Nummernschild.

Driver950  17.07.2022, 16:14

Das mag stimmen, inzwischen sieht die Rechtslage aber auf Grund der DSGVO anders aus.

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Hoich  17.07.2022, 18:34
@Driver950

Nein, tatsächlich nicht. Auch trotz der europäischen DSGVO ist das veröffentlichen von Kennzeichen erlaubt. Ein Kennzeichen lässt nicht auf den Halter schließen.

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Hoich  19.07.2022, 09:45
@KevinHP

Die Veröffentlichung eines Kfz-Kennzeichens verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.

Hinweis: Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschl. v. 10.05.2007 – Az.: 1 T 75/07).

Das Gericht stellt in der Begründung fest, dass es sich bei einem Kraftfahrzeugkennzeichen um keine sogenannte sensible Information handelt, deren Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit zum Schutze des Kraftfahrzeughalters generell geboten ist. Sprich: ein Kennzeichen ist für jeden zugänglich und sichtbar. Gleichzeitig ist es im Regelfall auch nicht möglich, den Halter eines Kraftfahrzeuges anhand eines Kennzeichens zu ermitteln, denn dies ist nur der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden möglich. Privatpersonen haben keinen Zugriff auf diese Daten.

*sollte an @Driver950 gehen

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KevinHP  19.07.2022, 09:48
@Hoich
Verordnung Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27.4.2016
In Geltung seit dem 25. Mai 2018

Was soll ich also mit einem Urteil von 2007?

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Hoich  19.07.2022, 09:55
@KevinHP

Inwiefern soll die Verordnung Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates umfassen, dass Autokennzeichen nicht fotografiert werden dürfen? Du müsstest schon erläutern und zitieren.

Ich weise auf meinen letzten Kommentar hin:

Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
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KevinHP  19.07.2022, 09:59
@Hoich

§ 1 Absatz 2 Nr. 3 gibt es im Bundesdatenschutzgesetz nicht.

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KevinHP  19.07.2022, 10:00
@Hoich
VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung
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Hoich  19.07.2022, 10:06
@KevinHP

Mein Kommentar bezog sich auf die alte Fassung. Auch in der neuen Fassung existieren die selben Inhalte.

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KevinHP  19.07.2022, 10:08
@Hoich
Du müsstest schon erläutern und zitieren.

Und warum machst du das nicht? Ich bin an der Stelle erst mal raus. :)

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Hoich  19.07.2022, 10:10
@KevinHP

Schön, dass du den Untertitel kopiert hast. Inhaltlich sehr wertvoll. Großer Beifall.

Eine Diskussion mit dir ist zwecklos. Kritische Fragen ignorierst Du.

Du sagst Verordnung XY und kannst nicht einmal zitieren und erläutern. Wie soll das denn gehen.

Peace out

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Grundsätzlich ja, wenn dadurch auf die Person(en) geschlossen werden kann.

Personenbezogene Daten sind unkenntlich zu machen, da diese Daten nicht einfach so "verarbeitet" – und damit veröffentlicht – werden dürfen.

Woher ich das weiß:Recherche

Nein. Nummernschilder dürfen nicht erkennbar sein.

tinalisatina  17.07.2022, 16:08

Doch. Nummernschilder dürfen erkennbar sein.

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Datenschutzbea  20.07.2022, 17:09

Es gibt das Recht am eigenen Bild, aber gibt es auch ein Recht am eigenen Gegenstand? Ich glaube nicht.

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Von Experte Hoich bestätigt

Ja. Nein. Vielleicht. Zu den Nummernschilder hat #TheBest13337 schon was geschrieben. Zu den Gesichtern kann man so nichts sagen, weil das auf die Situation ankommt und auf die Art der Darstellung.

Von Experte KevinHP bestätigt

In Deutschland müssen Gesichter, Nummernschilder, etc. verpixelt werden. Das geht sogar so weit dass etwa bei Dashcam Videos sogar das Datum und GPS unkenntlich gemacht werden muss.

tinalisatina  17.07.2022, 16:08

Quatsch!

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Driver950  17.07.2022, 16:13
@tinalisatina

Google bitte mal DSGVO. Das Kennzeichen und Gesichter verpixelt werden müssen sollte dir ja klar sein, oder? Und für das Veröffentlichen von Datum und GPS in Dashcamvideos auf Youtube wurde inzwischen auch schon ein Youtuber verurteilt.

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tinalisatina  17.07.2022, 16:24
@Driver950
Das Kennzeichen und Gesichter verpixelt werden müssen sollte dir ja klar sein, oder?

Selbst mir "ss" ist mir das nicht klar. Weil es eben nicht so ist. Kennzeichen - siehe die Antwort  von #TheBest13337. Gesichter - kommt drauf an in welcher Art der Darstellung und Situation. Und bei Datum und GPS kommt es natürlich auf den Kontext an.

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KevinHP  19.07.2022, 07:35
@tinalisatina
Selbst mir "ss" ist mir das nicht klar.

Was auch immer das heißen soll.

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KevinHP  19.07.2022, 09:40
@tinalisatina

:)

Schade, dass dir das nicht klar ist. Kannst du aber nachlesen.

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