Muss ein Transgender in den Krieg ziehen?
Hallöchen, also zur Frage kurz und knapp.
Muss ein Mann der sich einer Op unterzogen hat, also zur Frau in den Krieg ziehen falls einer ausbricht? Also wird Sie/Er als vollends als Frau betrachtet vom Staat und genauso im Kriegsfall behandelt?
5 Antworten
Man gilt als das Geschlecht, als das man offiziell eingetragen ist. Ich denke das bezieht sich dann auch auf den Wehrdienst.
Sollte in Deutschland aber wieder die Wehrpflicht eingeführt werden, dann gilt die Wahrscheinlich sowieso für alle Geschlechter.
Es gibt einen Unterschied zwischen Wehrdienst im Kriegsfall und Wehrpflicht!
Nein, war es nicht.
Momentan gibt es in Deutschland keine Wehrpflicht. Im Falle eines Krieges würden auch erstmal alle ausgebildeten Soldat*innen einbezogen werden. Wie es dann für Zivilisten aussehen würde kann ich nicht sagen.
Nope wenn der Person zu.b. in Deutschland lebt als deutsche zählt und eben die namens und Personenstandsänderung durch hat nicht.
Ausschlaggebend ist nicht körperliches aussehen, sondern was im Pass steht. Wenn der schon geändert wurde, dann hat die Person Glück.
Wenn die Wehrpflicht wieder eingeführt werden sollte, würde vermutlich jeder, egal ob Mann oder Frau eingezogen werden.
Mittlerweile wollen alle Geschlechtergleichheit (und das ist gut so) aber dadurch bekommt man nicht mehr Rechte sondern auch Pflichten.
(Meine Meinung)
Ja, natürlich! Frauen können, dürfen, müssen ja auch zur Bundeswehr! :-)
Was das Müssen angeht: Das regelt Art. 12a Abs. 1 GG und da steht "Männer". https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html
Ja, Gleichberechtigung - Art.12a ist ein klassisches Beispiel für verfassungswidriges Verfassungsrecht.
Also bei uns in Österreich müssen Frauen nicht zur Bundeswehr, allerdings sind wir ja Neutral was natürlich nicht im Zusammenhang mit dem Pfichtwehrdienst steht.
Das heißt Frauen und Männer müssen dann beide zum Heer? War das schon immer so? Nein oder?