Muss ein Schiff Öl ins Wasser ablassen das es fahren kann?

7 Antworten

Öl kann und darf nie ins Wasser abgelassen werden. Punkt. Zum Schutz und Erhalts des maritimen Lebens und aller folgenden Glieder der Nahrungskette, an deren Ende schließlich der Mensch steht. Deshalb ist der Mensch einzig und allein für sein Tun und Unterlassen verantwortlich, denn eine Amöbe oder Alge kann schließlich keine Verantwortung übernehmen.

Es ist mittlerweile auch dort angekommen, wo es heftig zur Sache geht, wenn es um illegales Einleiten von Öl und ähnlichen Giften in die Umwelt geht. Hafenstaaten greifen mehr und mehr durch.

Die IMO hat verbindliche Regularien dafür entwickelt, die weltweit überall dort greifen, wo sie auch penibel kontrolliert werden (können). Es gibt leider immer noch Grauzonen, wo man Augen zudrückt, wo man schmiert und sich finanziell noch viel zu leicht aus der Schlinge ziehen kann. Das trifft nicht auf Nordamerika, Australien und Westeuropa zu und auch in Fernost greift man heute durchaus schärfer durch. Woanders ist das Problem der Einleitung noch lange nicht so gesetzeskonform gelöst.

Öl, was sich in der Bilge sammelt (ein Vorgang, der natürlich ist und die "Erfindung" der Bilge überhaupt erst erzwang), darf anschließend nie UNBEHANDELT außenbords gegeben werden. Es muss an Bord gesammelt werden. Dafür besitzen Schiffe mindestens einen gesonderten Tank, in dem ölige, verunreinigte Flüssigkeiten gesammelt werden (z. B. sogar auch das alte Fritierfett der Kombüse) und dessen Ölgehalt im Laufe der Reise zunimmt. Dieses gesammelte Öl-Wassergemisch nennt man Sludge oder Slope. Um die Tankkapazitäten nicht zu überschreiten, wird dieser "Sondermüll"-Flüssigkeit das Wasser entzogen. Das geschieht durch Separarieren dieser Flüssigkeit. Dabei wird das reine Wasser quasi entzogen und kann nach Prüfung auf Öl außenbords gegeben werden.

In Regularien wie MARPOL ist geregelt, wer, was und wie Sludge behandeln muss. Das nach außenbords gegebene Wasser muss zwingend eine Anlage durchlaufen, die prüft, ob diese Regeln eingehalten werden. Es ist die 15-ppm-Anlage, die optisch überprüft, dass das Wasser nicht mehr als 15 Parts Per Million Öl/Verunreinigungen enthält. Wird dieser Wert überschritten, macht die Anlage "zu" und das Außenbordgeben ist gestoppt. Manipulationen an dieser Anlage, die versiegelt ist, werden mit hohen Strafen belegt. Das wird in Häfen mit Port State Control-Offizieren überprüft. Es sind schon Kollegen deshalb angeklagt worden und mussten in den Knast einwandern, nachdem man ihnen dieses Vergehen nachweisen konnte..

Öl ins Wasser einzuleiten ist nur in den Fällen Havarie, Unfall und Notfall 'erlaubt' bzw. wird dann toleriert und stellt KEINE Straftat dar. Alles andere: Straftatbestand, der sich aber nicht immer ad hoc beweisen lässt und eine gute Organisation der Aufklärung benötigt.

Kleine Lichtblicke werden den Schiffen in Europa eröffnet: Die Abgabe des Sludge/Slop an Land, die sonst weltweit mit heftigen Unkosten verbunden sind, was Schwarze Schafe aus Kostengründen zur illegalen Abgabe auf See verleitet und drückt, sind in bescheidenen Umfängen bereits in den Hafenliegekosten enthalten. Egal, ob man was abzugeben hat oder nicht, diese Kosten sind automatisch inkludiert, so dass es ein Einfaches ist, das Zeug dann auch tatsächlich an Land zu entsorgen. Auf diesem Feld liegen womöglich die größten Reserven zur Verhinderung des illegalen Verklappens auf Hoher See, wo es immer schwer ist, genau hinzugucken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kamihe  27.05.2021, 19:41

Bei der Kriegsmarine sieht das ein bisschen anders aus, die haben keine Sammelbehälter. Das Öl, Kraftstoff und Wasser, in einer Mischung, wird durch die Lenzpumpe oder durch Injektor nach Außen befördert. Ich kenne das. ! LM auf einem Torpedoschnellboot .

1
blaubeer  27.05.2021, 19:59
@Kamihe

Das ist mir neu und wirft ein elend schlechtes Licht auf die Exikutive des deutschen Staates. Außerdem strafbar, weil z. B. die Ostsee wie auch die Karibik sogar einen Sonderstatus besitzt, den alle Anrainer ratifiziert haben und demzufolge einhalten müssen. Hier ist das Einleiten von "Grauwasser" oder ähnliches und Überbordgeben JEGLICHER Abfälle strikt und apriori verboten! Wenns trotzdem gemacht wird: Ein Fall für die Justiz.

0
Kamihe  27.05.2021, 20:00
@blaubeer

Marx ist die Theorie, Murks die Praxis. Man muss es nachweisen !

1
blaubeer  27.05.2021, 20:04
@Kamihe

Stimmt, die Nachweisführung ist zwar möglich, da es Öltagebücher (auch bei der Marine) gibt. Wenn die Angaben nicht mit der Realität übereinstimmen, dann wurde gefälscht und manipuliert. Aber wo kein Kläger, dort kein Richter. Und man muss es auch wirklich wollen und nicht nur auf dem Papier, sondern in der Tat. Aber wer Millionen ("Gorch Fock" & ähnlich gelagerte Unkostenfälle) ungestraft versenken darf, der kann - natürlich! - auch 'Bagatellen' leicht ad acta packen. Eine Schande!

0

Müssen nicht, es wird allerdings z.T. immer noch durchgeführt.

Was hier bereits angesprochen wurde, das Entsorgen derartiger Altlasten ist kostspielig, so greifen auch heute noch verschiedene Unternehmen auf das sog. Verklappen zurück.

Mittlerweile ist diese Art der Entsorgung, bspw innerhalb der EU, verboten, es gibt klare Regelungen für die Handhabung.

Beispiel:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verklappung

Sehr oft ist es so, dass die Maschinen Öl verlieren, welches sich in der Bilge ansammelt. Man schaltet die Lenzpumpen an und das Öl wird ins Meer gepumpt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
captjens  27.05.2021, 19:35

Mit Sicherheit ist es genau so eben nicht. User Blaubeer hat es sehr schön verdeutlicht.

0

Nein - muss es nicht.

Wenn Schiffe Öl ins Meer lassen dann entweder weil was defekt oder undicht ist - oder weil die Reederei die Entsorgungskosten an Land sparen will.

Nötig oder korrekt ist es nicht

Kein Schiff muss das. Sie tun es gelegentlich illegalerweise, weil es billiger ist als vernünftige Entsorgung.