Muss ein Fotograf ein gemachtes/gekauftes Foto löschen?
Ich möchte bald ein Bewerbungsfoto machen lassen. Kann ich den Fotografen danach dazu auffordern, die ganzen gemachten (Test)Fotos auch wieder sofort zu löschen? Schließlich ist das Foto nur für mich und wurde von mir bezahlt.
Danke im Voraus
8 Antworten
Wenn du ihn lieb fragst, wird er es vielleicht tun. Aber was sind die Nachteile? Wenn du nochmal welche nachbestellen musst ist es warscheinlich sogar billiger. Außerdem wird er die Bilder gegen deinen Willen nicht veröffentlichen -> könnte halt bewirken, dass niemand zu ihm geht und das bricht einem Fotografen das genick.
Außerdem darf er das Urheberrechtlich nicht.
Hier hat mal ein Foto(-mieter?) einen auf den Deckel bekommen, weil er die Bilder für etwas verwendet hat, das der Fotograf nicht gut fand http://bewerbungsfoto-navigator.de/bewerbungsfoto-wem-gehoert-es-eigentlich/ Mann muss heutzutage echt aufpassen, dass man niemandem auf die Füße tritt.
Hallo
die meisten Fotografen löschen es nach einiger Zeit sowieso. Passbilder hat man nur wenige Wochen oder auch mal einige Monate im Archiv. Wenn der Kunde es will/bezahlt wird auch länger archiviert. OK, Archivieren ist inzwischen billiger geworden und Festplatte als Archiv für unwichtiges ist Preiswert.
Man behält eher "Stammkunden" im Archiv weil dort auch Jahre später nochmal angefragt/nachbestellt wird.
Man kann damit auch interesannte Enzelwerbungen betreiben ist aber aufwändig/teuer und man muss eine Stammkunden so gut kennen dass man weiss ob/und wie es ankommt.
Vor 30 Jahren war das auch kein Problem heute posten die Jungs & Mädels alles mögliche und oft auch unmögliches auf Facebook und machen sich dann Sorgen wegen dem Bildarchiv eines Fotografen.
neulich hat mir ein Model bei reinen Porträt Fotos (TFP/Portfolioerweiterung) mitgeteilt, sie wolle bei jeder Veröffentlichung gesondert um Erlaubnis gefragt werden, da sie Angst hätte "auf ewig im Internet zu landen".
Selber postet sie bedenkenlos häßliche Teil-Akt-Selfies auf ihrem Facebook.
Der Fotograf ist Urheber der Bilder und darf sie natürlich in sein Archiv nehmen. Du kannst dem Fotografen aber untersagen die Bilder zu veröffentlichen. Siehe auch Kunsturhebergesetz §22 und die Ausnahmen dazu §23.
Du kannst auch versuchen die Vernichtung der Bilder zu vereinbaren, aber darauf wird sich kaum ein Fotograf einlassen.
Nein.
Die Urheberrechte an einem Werk können in Deutschland außerdem nicht verkauft werden, lediglich die exklusiven Vertriebs- oder Nutzungsrechte. Insofern: Das Bild bleibt auf jeden Fall erhalten.
Natürlich bist du aber hauptsächlich auf dem Bild abgebildet, sodass ohne deine Zustimmung das Bild nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden darf.
Im Notfall: Informiere dich einfach beim Fotographen, was dort damit gemacht wird.
LG