Muss ein Elektirker meine Herd anschließen?

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Ein Elektroherd hat typisch einen Festanschluss (nicht über Steckdose) und muss von einem Elektriker angeschlossen werden.

Gesetzlich geregelt ist dies in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (kurz: Niederspannungsanschlussverordnung, NAV) vom 1. November 2006. Dort heißt es in § 13 "Elektrische Anlage": Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden... Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden...

Es wird zwar immer wieder missachtet und ich habe selbst schon die wüstesten Dinge gesehen.

Das letzte Todesopfer wegen einem laienhaft angeschlossenen Herd hat es gerade erst am 28.3.2011 in Kassel gegeben. Für ewige Besserwisser hier zum nachlesen:

http://www.gutefrage.net/tipp/gefahren-des-elektrischen-stromes-teil-6

Sorbas48  17.05.2011, 13:41

Genau genommen müsste ob stehen:  "Elektriker" oder "

 „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3" stehen.

http://www.sgd.de/technik/elektrofachkraft.php

Textauszug:

...... Am Kursende erwerben Sie nach erfolgreich absolvierterZertifikatsprüfung das IHK-Zertifikat. Das Besondere: Mit diesem dürfen Sie nun auch als Nicht-Elektriker elektrische Arbeiten in einem festgelegten Bereich übernehmen. Wobei Sie das IHK-Zertifikat als Voraussetzung brauchen, damit Ihr Betrieb Sie überhaupt in die Elektroarbeiten einweisen darf, die Sie am Arbeitsplatz verrichten sollen. .....

..... Allerdings sind Elektroarbeiten laut berufsgenossenschaftlicher Unfallverhütungsvorschrift ausschließlich Elektrikern oder Elektrofachkräften vorbehalten. Damit Betriebe aber nicht für eine Tätigkeit zwei Fachleute einzusetzen brauchen, haben die Berufsgenossenschaften die Zusatzausbildung „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 (Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik)“ ermöglicht. Durch diese können jetzt auch Mitarbeiter aus nicht-elektronischen Berufen, ergänzend zu ihrer eigentlichen Kernarbeit, elektrische Arbeiten durchführen. Das macht Sie zu einem besonders wertvollen Mitarbeiter und eröffnet Ihnen neue Aufgabenfelder. ......

Nur zur Vollständigkeit.

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rudelmoinmoin  17.05.2011, 15:07
@Sorbas48

deine fachkenntnisse reichen aber ach nur von 12- mittag, abschreiben/lesen/kopieren ist hie nicht angebracht,bleib bei dein pc da bist du besser augehoben

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Sorbas48  17.05.2011, 16:52
@rudelmoinmoin

meine Fachkenntnisse reichen jedenfalls für die Leitung einer elektrischen Abteilung mit 20 Mann, die Steuerungen für Großprojekte entwickelt und da wir ganztags arbeiten nicht nur von 12- mittag

Der wesentliche Unterschied zum Laien ist, dass ich relativ genau weiß, wo ich welche Bestimmungen finde. Alleine meine VDE Ordner sind 6 Stück mit 7cm Rücken und das ist nur ein kleiner Teil der Vorschriftenwerke. Da hier (und in anderen Foren) sehr oft Vermutungen wiedergegeben werden oder auch falsche Behauptungen verbreitet werden, neige ich dazu belegbare Fakten zu präsentieren - das geht aber nun mal nur mit verbindlichen Auszügen und hat mit abschreiben rein garnichts zu tun.

Ich möchte dir aber deine überragenden Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Elektrotechnik nicht absprechen, die dich offensichtlich zu oben stehendem Urteil bewogen haben.

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Szintilator  17.05.2011, 20:23
@Sorbas48

 Ach, Sorbas48, nimms leicht, nimm Scharlachberg! Daß Du Fachmann bist weiß ich, schon oft habe ich Deine Antworten gelesen, aber manche meinen, sie sind noch fachmännischer und motzen dann auch noch herum, um anderen ihre Meinung aufzuzwingen.

Elektrik kann man sich nicht so einfach zurechtbiegen, höchstens den Leitungsdraht! 

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Sorbas48  17.05.2011, 23:11
@Szintilator

stimmt, das "noch fachmännischer" kann man an zwei Antworten eines gewissen @rudelmoinmoin weiter oben nachvollziehen.

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Wenn es nicht einer ist, der einfach in die Steckdose gesteckt wird solltest Du das von jemandem machen lassen der wirklich Ahnung davon hat. Ich glaube Rechnungen sollte man mindestens 3 Jahre aufbewahren.

Der Herd läuft über Starkstrom und wenn die Versicherung herausbekommt, dass Du ihn von einem Laien hast anschließen lassen, dann können sie Dir die Leistung verwehren. Außerdem dient es zu Deiner Sicherheit.

Souchon  17.05.2011, 11:36

nur, wenn der anschluss ursächlich für den schaden war, ansonsten können sie bezahlen bis der arzt kommt

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Ich denke hier ueber eines nach .....

Unsere ganzen Elektriker, unsere Elektromeister und ... muessen doch alles richtige Dummkoepfe sein. Warum muessen die mindestens drei Jahre lang lernen fuer etwas, was doch offensichtlich jeder einfach so kann?!

Apropos ... ich habe auch schon zwei Braende erlebt, wo jeweils jemand glaubte, es kann das auf alle Faelle auch selbst.

als erstes nein, es gibt viele (offen,neuer name?) die nur ein stecker für steckdose brauchen

aufbewahren der rechnung 3-5-10j aufbewahren

starkstrom hat immer 4 strippen

2x schw

1x blau

1x gelb/grün (erde)

Sorbas48  17.05.2011, 15:57

FALSCH

3 Phasen Wechselstrom (früher auch als Starkstrom oder auch als Drehstrom bezeichnet) hat 5 Leitungen

Die 3 Phasen L1 = braun, L2 = schwarz, L3 = grau

Neutalleiter N = blau

Schutzleiter PE = grün/gelb

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rudelmoinmoin  18.05.2011, 13:22
@Sorbas48

richtig was starkstrom industrie betrifft haushalsherde haben aber meist meine angaben, mit 4 strippen

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Sorbas48  19.05.2011, 01:07
@rudelmoinmoin

genau umgekehrt, im Industrienetzt hat man sehr selten einen Sternpunkt und es fehlt daher der Neutral-Leiter. Ein Haushaltsnetzt wenn nicht in grauer Vorzeit installiert - hat, wenn es mehrphasig ist immer 3 Außenleiter. In sehr alten Netzten kann es dann nur sein, dass es statt dem PE und dem N einen PEN gibt, der dann aber eine graue Drahtfarbe hat. Davon sind Installationen vor 1965 betroffen. Jede neuere Installation ist 5polig innerhalb der Kundenanlage. Vom Netzbetreiber kommt allerdings eine 4 polige Versorgung mit L1, L2 L3 und PEN (also immer 3 Außenleiter). Gemäß aktueller Vorgehensweise erfolgt die Trennung von PEN in PE und N an frühest möglicher Stellle und laut Norm (DIN VDE 0100-540:2007-06 unter Punkt 543.4.3) dürfen PE und N ab der Aufteilung in der gesamten Kundenanlage nicht mehr zusammengeführt werden.

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wollyuno  18.05.2011, 21:39

mit den farben bist nicht auf dem neuesten stand,mach dich mal mit den aktuellen vertraut,gelb/grün stimmt noch der rest ist falsch

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