Muss ein Antrag zu einer Vereins-Versammlung auch zwingend eine schriftliche Begründung enthalten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Eure Satzung vorschreibt, dass Anträge in schriftlicher Form einzureichen sind, so halte ich dieses zunächst schon erst einmal für überdenkenswert. Ich weiß nicht, wie viele Vertsammlungen in einem Jahr bei Euch stattfinden. Über Probleme oder Sachverhalte kann man so nicht gerade zeitnah entscheiden. Da Eure Satzung vorschreibt, dass die Anträge schriftlich den Mitgliedern zuzustellen sind, ist gemeint, dass mit der Einladung die Anträge schriftlich vorliegen müssen. Nun kommt aber die Feinheit: Schriftlich liegen diese aber auch dann vor, wenn Sie mündlich eingebracht worden sind und dann durch ein Mitglied des Vorstandes niedergeschrieben worden sind. Schriftlich zustellen bedeutet hierbei nur, dass jedes Mitglied nachlesen kann, worum es eigentlich geht. Mit der Begründung ist das so eine Sache. Grundsätzlich liegtz einem Antrag ja immer eine Motivation zu Grunde. Diese sollte auch spätestens in der Diskussion deutlich werden. Zwingend erforderlich ist eine Begründung so olange nicht, wie sie nicht direkt von einem Mitglied verlangt werden. Ich selbst hielte es aber auch für hilfreich, wenn bereits vor der Mitgliederversammlung auch bekannt ist, warum der beschluss gefasst werden soll.

Die Anträge wurden wörtlich in der zugestellten Tagesordnung aufgeführt, damit ist dieser Punkt erfüllt, eine weitere schriftliche Zustellung ist überflüssig.

Nur wenn Eure Satzung eine Begründung vorschreibt, ist auch eine schriftliche Begründung notwendig.

http://www.kn-bremen.de/KomNet/BGBVerein.html

Der Antrag wurde doch, wenn ich es richtig verstanden habe, schriftlich mit der Einladung mitgeteilt. Eine Begründung wäre hilfreich ist aber kein Muss. Wenn der Antrag auf der Mitgliederversammlung mündlich begründet wird reicht das auf jeden Fall aus.

Ich hoffe meine Antwort war hilfreich. Mit freundlichen Grüßen Theo Stadtmüller