Lassen sich Akten schwärzen, wenn man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist?

2 Antworten

nein.

der anwalt nimmt akteneinsicht während des laufenden verfahrens, nicth nach einstellung

Wenn ein Verfahren eingestellt wurde, besteht meiner Auffassung nach kein Recht Akteneinsicht zu erhalten. 

Du kannst nach § 406e, Absatz 2 StPO beantragen, dass dem Verletzten ( hier angeblichen Beleidigungs Opfer ) und dessen Rechtsanwälten keine Akteneinsicht gewährt werden soll.

Dies begründest du stichhaltig und argumentativ.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406e.html

Strafakten dürfen generell nicht geschwärzt werden. Es ist nur möglich eine Akteneinsicht für bestimmte Parteien abzulehnen.