Muss ich einem Vereinsmitglied auf Anfrage ein Protokoll der Jahreshauptversammlung schicken?
Ein Mitglied hat per Einschreiben die Kopie eines Protokolls der Jahreshauptversammlung gefordert. In der Satzung kann ich nichts zu diesem Thema finden. Muss ich Ihm das schicken, oder kann ich das verweigern? Mfg Franz
6 Antworten
Ein Recht auf Einsicht hat jedes Mitglied, die Unkosten für einen Versand hat das Mitglied zu tragen.
Woraufs gründet sich der behauptete grundsätzliche Anspruch auf Einsichtnahme?
Sofern die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, hat ein einzelnes Mitglied nur dann einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Protokoll, wenn es ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Reine Neugier genügt nicht.
Besteht ein Recht auf Einsicht, dann umfasst dieses auch das Recht, eine Abschrift zu fertigen.
.
Kann ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden, dann besteht ein Anspruch auf Übersendung einer Kopie nur dann, wenn die Satzung einen solchen Anspruch ausdrücklich vorsieht oder wenn es (grob) unbillig wäre, das Mitglied auf die Möglichkeit der persönlichen Einsichtnahme zu verweisen. Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn ein Mitglied zum Zwecke der persönlichen Einsichtnahme von seinem Wohnort in Hamburg zum Sitz der Vereinsgeschäftsstelle nach München reisen müsste.
.
Protokolle, die beim Vereinsregister vorgelegt werden, etwa um Eintragungen im Vereinsregister vornehmen zu lassen, können hingegen von jedermann dort eingesehen werden, auch ohne Nachweis eines berechtigten Interesses.
Finde ich das irgendwo im Vereinsrecht? Und wo?
Finde ich das irgendwo im Vereinsrecht? Und wo?
grundsätzlich musst du jedem mitglied das recht geben protokolle einzusehen. so zum beispiel die protokolle der mitgliederversammlungen (bei euch wohl die Jahreshauptversammlung), als auch die Protokolle der Vorstandssitzungen (bei nicht öffentlichen Themen dann die version ohne diese themen, aber mit der tagesordnung). In vielen satzungen steht auch drin, innerhalb welcher frist das protokoll zu erstellen ist und wie es zu veröffentlichen ist. steht bei euch zum beispiel drin es liegt zur einsichtnahme in der geschäftsstelle aus, so musst du es nicht versenden, da jedes mitglied die möglichkeit hat dieses einzusehen. anders sieht es aus, wenn es nur zu bestimmten zeiten eingesehen werden kann, zum beispiel dadurch, dass das protokoll nur dann eingesehen werden kann, wenn die geschäftsstelle durch einen mitarbeiter besetzt ist. aber dann gibt es sicherlich auch eine kooperative lösung, zum beispiel die, dass man einen termin vereinbart... grundsätzlich musst du aber jedem mitglied die einsicht in die protokolle genehmigen und die frage ist: warum auch nicht?
Hallo,
ich sage es mal so: Jedes Mitglied hat Anspruch auf Einsicht des Protokolls von der Mitgliederversammlung. Der Vorstand muss eine Möglichkeit schaffen, dies zu gewährleisten. Wenn das nur über den Posteweg möglich ist, dann eben so.
Mit freundlichem Gruß
Theo Stadtmüller
ja musst du.. jedes Mitglied hat ein Recht zu wissen was auf der Jahreshauptversammlung besprochen worden ist!