Muss der Split in den Fugen der Pflastersteine komplett aufgefüllt sein?

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Die Fugen von Pflaster müssen vollständig gefüllt werden. Es ist allerdings normal, dass sich das Fugenmaterial nach einiger Zeit setzt und dann nochmal nachgesandet werden muss. Dies ist (zumindest bei befahrenen Flächen) auch später alle paar Jahre erforderlich.

Als Füllmaterial sollte je nach Fugenbreite ein Split-Brechsand-Gemisch 0/5 oder 0/8 verwendet werden. Quarzsand ist ungeeignet, da er keinen Feinanteil hat und für die korrekte Fugenbreite zu fein ist. Zum nachsanden kann auch Steinmehl 0/2 verwendet werden, da meist nur der Feinanteil fehlt.

Ist die Fuge nicht gefüllt, hat der Pflasterstein keinen Halt und bewegt sich, was sich schnell auf die benachbarten Steine überträgt. Die Steine wandern, stellen sich schief und können brechen. Dies gilt im Übrigen auch, wenn die Fuge mit Quarzsand oder nur Split ohne Feinanteil gefüllt wird.

Normalerweise kehrt man in den verbleibenden Zwischenraum feinen Quarzsand hinein, der sich mit der Zeit verdichtet, dann wird das Pflaster stabil und es kann auch nichts durchwachsen. Vielleicht machen die das noch?

Lallo79 
Fragesteller
 08.03.2016, 07:40

Da das Pflaster schon Ende letzten Jahren verlegt worden ist und der Bauträger meint, dass ist so i.O., wird hier keiner mehr Hand anlagen. Gibt es rechtilche Vorschriften hierfür?

Spezialwidde  08.03.2016, 07:42
@Lallo79

Da bin ich jetzt ehrlichgesagt überfragt, damit hab ichs nicht so, ich hab da eher Ahnung von der Praxis :-D Notfalls könnt ihr das auch selber machen, der Aufwand hält sich echt in Grenzen, es muss nur trocken sein.

Wie schon Spezialwidde geschrieben hat, werden die Fugen üblicherweise mit feinem Quarzsand aufgefüllt. Das ist unbedingt notwendig, weil sich sonst in den Fugen der Straßenschmutz ansammelt.

Lallo79 
Fragesteller
 08.03.2016, 07:41

Wie sieht es rechtlich aus, da der Bauträger es für i.O. ansieht?

Herb3472  08.03.2016, 07:43

Keine Ahnung, sorry. Ich würde darauf bestehen, dass das fertiggestellt wird. Denn wenn die Fugen nicht ausgefüllt wurden, ist die Pflasterung NICHT fertiggestellt.

da sammelt sich dann erde und unkraut wächst. aufüllen lassen.

Lallo79 
Fragesteller
 08.03.2016, 07:07

Es geht darum, dass der Bauträger meint, dass es so i.O. sei und er nicht nachbessern muss. Wie sieht es rechtlich aus?

huste  09.03.2016, 17:31
@Lallo79

Die Frage ist wie sah es zum Zeitpunkt der Übergabe aus. Es ist völlig normal, dass Fugenmaterial gelegentlich zu ergänzen ist.