Muss der Mieter einen Nachweis in Form einer Rechnung über die Wartung der Gasetagenheizung an den Vermieter senden?

8 Antworten

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Wenn das vertraglich vereinbart ist, sollte man diese Vertagsbestimmung auch erfüllen und den Nachweis über die erfolgte Wartung mittels einer Kopie der Wartungsrechung gegenüber dem Vermieter führen.

Ohnen vereinbarten jährlich zu übermittelndem Nachweis reicht zum Schutz vor späteren Regressforderungen des Vermieters, falls die Anlage mal den "Geist" aufgibt, auch der lückenlose Nachweis anhand gesammelter Wartungsrechnungen aus.

Dann wäre die Ersaztbeschaffung oder Reparatur der Heizung, in gleicher Weise wie vorgenannt, in der Kostenverantwortung des Vermieters.

In unserem Mietvertrag stand, dass wir einmal im Jahr die Etagengas-Heizung durch einen Fachbetrieb warten lassen müssen. Das haben wir pingeling eingehalten und dafür die Hausfirma in Anspruch genommen, die auch für so eine Wartung qualifiziert war. Die Rechnung haben wir abgeheft, der Vermieter hat nie danach gefragt. Aber wenn dein Vermieter die Rechnung sehen möchte, dann lass dir von der Firma eine Zweitausfertigung der Rechnung ausstellen und schicke sie ihm mit dem Überweisungsbeleg (Kopie) der Bank zu. Damit müsste er mehr als zufrieden sein,.

Wenn das vertraglich so vereinbart ist, dann wird dies auch zu erfüllen sein. Alleinig bei der Kostenübernahme der Forderung würde ich ein genaueren Blick drauf werfen. Möchte der Vermieter den Nachweis in Form von Kopien übersendet haben, dann hat er m.E. auch die Kosten dafür zu tragen. Ich pers. würde 25 Cent pro Kopie verlangen plus Erstattung von Umschlag und Porto.. Vorkasse selbstverständlich bzw. eine schriftliche Vereinbarung, dass die Kosten entsprechend mit der nächsten Miete verrechnet werden dürfen. 

Nun, wenn es im Vertrag steht, den du ja unterschrieben hast, dann wirst du das wohl tun müssen. Ist ja auch kein Problem, wenn du die Wartung hast machen lassen.

Wenn es so im Mietvertrag steht, dann ist das so. Immerhin ist die Wartung einer solchen Heizung eine Pflicht - und Pflichterfüllung muß ja irgendwie nachgewiesen werden.