Muss der Ehegatte der Ehegattin nachehelichen Unterhalt zahlen?
Waren etwa 25 Jahre verheiratet.
Mann verdient sehr sehr gut.
Frau arbeitete lebenslang Teilzeit- außer in der Ausbildung.
Mann kaufte immobilen und hat die Frau auch eintragen lassen.
Mann hatte vor der Ehe schon eine Wohnung in der er nach der Trennung weiterhin alleine lebt.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht
ja, muss er.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig
Roland Sperling
09.05.2024, 08:56
@Markus373
Dass es nur noch in "seltenen Fällen" nachehelichen Unterhalt gibt, wird oft behauptet, stimmt aber nicht. Im Gegenteil: grundsätzlich gibt es immer nachehelichen Unterhalt, es sei denn, die Ehe war kurz und keiner von beiden hat ehebedingte Nachteile. Was Du schreibst, war zwar damals das Ziel der Gesetzesänderung. Die gerichtliche Praxis hat es aber praktisch umgekehrt.
Aber wieso? Heutzutage gibt es doch nur noch in seltenen Fällen den nachehelichen Unterhalt. Man geht ja davon aus, dass man während des Scheidungsprozesses (Scheidungsjahr,…) sein Leben selber in den Griff bekommt- eventuell Vollzeit arbeiten und so weiter.