Muss der Betrieb den Azubi nach erfolgloser Prüfung noch beschäftigen?

8 Antworten

Welche Möglichkeiten gibt es, die Ausbildung doch noch zu beenden?

Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Für die Ausbildungszeit bedeutet dies, dass sie sich auf Verlangen des oder der Auszubildenden bis zur nächsten Prüfung, längstens um ein Jahr, verlängert. Das bedeutet konkret, dass das Ausbildungsverhältnis weder automatisch noch auf Wunsch des Ausbildungsbetriebs fortbesteht, sondern nur dann, wenn der oder die Auszubildende dies auch möchte. Hinweis: Natürlich muss die zuständige Kammer entsprechend informiert werden, da sonst Ihr Azubi keine Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten kann. Erst wenn die Prüfungen auch beim dritten Anlauf nicht bewältigt werden, bleibt die durchlaufene Ausbildung ohne Abschluss.

https://www.stark-fuer-ausbildung.de/pruefung-nicht-bestanden

Der Betrieb muss das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Prüfung (längstens ein Jahr) verlängern.

Das ganze passiert aber nicht automatisch, sondern auf Antrag des Azubis. Siehe hierzu der § 21 BBiG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Nein, der Vertrag ist begrenzt auf den normalen Zeitraum. Eine Verlängerung des Vertrages ist nicht zwingend vorgeschrieben, es sei, das steht ausdrücklich im Ausbildungsvertrag drin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ChristianLE  22.09.2020, 13:02
Eine Verlängerung des Vertrages ist nicht zwingend vorgeschrieben,

Doch, sogar gesetzlich, wenn der Auszubildende das möchte.

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DanyS85 
Beitragsersteller
 22.09.2020, 12:49

Im Vertrag steht dass der Ausbildungsvertrag auf schriftliches verlangen. Verlängert werden KANN. Was aber dann ja auch kein muss ist .so wie ich das sehe

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nanfxD  22.09.2020, 12:50
@DanyS85

richtig, kann hat einen Spielraum, muss nicht

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JollySwgm  22.09.2020, 12:55
@nanfxD

Laut §21 BBiG steht da aber nichts von kann. Da steht eindeutig das sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen verlängert.

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Ist dies nicht eigentlich Pflicht? 

Jo, ist Pflicht. Auf Verlangen des Azubis muss der Betrieb das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Prüfung verlängern.

Steht auch so im Gesetz unter § 21 BBiG.


Velbert2  22.09.2020, 13:08

https://www.aubi-plus.de/ausbildung/verlaengerung/

Nein, nur kann verlängert werden.

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Truemmerliese02  22.09.2020, 16:47
@Velbert2

bitte was?

Hast Du den Link überhaupt gelesen? Da steht 1:1 das, was im Gesetz steht.

"wenn du bei der Abschlussprüfung durchfallen bist. Deine Ausbildung verlängert sich dann auf dein Verlangen bis zum nächsten Prüfungstermin, maximal um ein Jahr."

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ChristianLE  22.09.2020, 16:50
@Velbert2

Warum kommentierst Du den Beitrag, wenn in deinem Link genau das gleiche geschrieben wird, wie @truemmerliese02 geschrieben hat?

Auf Verlangen des Auszubildenden verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Prüfung.

Punkt. Wo siehst Du da jetzt einen Diskussionsbedarf?

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Truemmerliese02  24.09.2020, 15:53
@Velbert2

Das "kann" bezieht sich auf die Entscheidung des Azubis. Es gibt keine Pflicht, dass das Verhältnis verlängert wird, sondern nur, wenn der Azubi das will.

Oder was verstehst Du unter der Aussagen "Auf Verlangen des Azubi..."?

Der azubi kann halt verlangen....

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Velbert2  24.09.2020, 16:12
@Truemmerliese02

Nein, sonst stände dort "muss auf Verlangen des Azubi". Das "kann" oder "muss" bezieht sich nicht auf den Azubi, sondern auf die Stelle, die die Verlängerung erlaubt.

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Truemmerliese02  25.09.2020, 08:14
@Velbert2

Im Gesetz steht nix von "kann". Da steht im § 21 BBiG geschrieben:

Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
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ChristianLE  25.09.2020, 08:25
@Velbert2

Können wir diese Diskussion jetzt lassen? Das Gesetz ist hierzu eindeutig und lässt keinen Interpretationsspielraum.

In deinem Link steht geschrieben: "Du kannst deine Ausbildung verlängern [...], wenn Du bei der Abschlussprüfung durchgefallen bist".

Wo liest Du in dem Link etwas von einer Zustimmenden Bedingung durch den Betrieb?

Siehe Gesetz: Auf Verlangen des Azubis verlängert sich das Ausbildungsverhältnis.

Ich bin u.a. bei der IHK tätig und habe solche Fälle regelmäßig auf dem Tisch liegen. Wenn der Azubi nach Nichtbestehen verlängern will, dann muss der Betrieb mitziehen, auch wenn er sich auf den Kopf stellt. Punkt.

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Nein müssen sie nicht


JollySwgm  22.09.2020, 12:57

Es muss nichts verlängert werden, vorausgesetzt das der Azubi nicht verlängern will.

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Truemmerliese02  22.09.2020, 12:54

doch, müssen sie gesetzlich wenn der Azubi das will.

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