Betrieb will nicht verlängern?

5 Antworten

Ausbildung verlängern: Aus diesen Gründen ist eine Verlängerung möglich

Genauso wie es Voraussetzungen für eine Verkürzung deiner Ausbildungszeit gibt, können auch Gründe für eine Verlängerung vorliegen. Im Berufsbildungsgesetz heißt es dazu: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören (BBiG, § 8 Satz 2). Doch was sind diese Ausnahmefälle im Klartext?

  • Wenn du längere Zeit wegen Krankheit ausgefallen bist und viele Ausbildungsinhalte in der Berufsschule und im Betrieb verpasst hast
  • Wenn du eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung hast, brauchst du u.U. mehr Zeit, um dein Ausbildungsziel zu erreichen
  • Wenn du in deiner Zwischenprüfung sehr schlecht abgeschnitten hast und es offensichtlich ist, dass du hinter deinem Ausbildungsziel herhinkst
  • Wenn du bei der Abschlussprüfung durchfallen bist. Deine Ausbildung verlängert sich dann auf dein Verlangen bis zum nächsten Prüfungstermin, maximal um ein Jahr.
  • Wenn schwere Mängel in der Ausbildung vorliegen, weil du z.B. regelmäßig ausbildungsfremde Tätigkeiten ausüben musst und/oder von deinem Ausbilder mangelhaft betreut wirst
  • Wenn du deine Ausbildung in Teilzeit machst, weil du dein Kind betreust oder Angehörige pflegst

https://www.aubi-plus.de/ausbildung/verlaengerung/

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__8.html

Bei dir kommt es nun darauf an, weswegen du die "alte" Ausbildungsstelle gekündigt hast und was die "neue" Ausbildungsstelle für einen Vertrag mit dir geschlossen hat.

Grundsätzlich hat @deepdiver schon alles geschrieben, deshalb nur ganz kurz:

Wenn Du lediglich aufgrund einer Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen konntest, greifen die von @deepdiver genannten Ausnahmeregelungen nicht, so dass der Betrieb verpflichtet ist, das Ausbildungsverhältnis auf dein Verlangen zu verlängern.

Mein Ausbilder meinte ich hab ein anderen Vertrag aufgrund Quereinsteiger.

Das ist wiederum Quatsch, bzw. eine Ausrede des Betriebs, weil dieser vermutlich nicht für die kommenden Monate deine Ausbildungsvergütung zahlen will.

Für alle dualen Ausbildungen gilt das BBiG (Ausnahmen siehe § 3 BBiG), egal, wie der Vertrag aufgebaut ist.

Bist Du also nicht gerade im öffentlichen Dienst beschäftigt oder machst eine rein schulische Ausbildung, kann der Betrieb die Verlängerung nicht verwehren.

hope439 
Fragesteller
 02.01.2020, 10:46

Vielen dank!! Also wenn sie mir sagen das sie nicht verlängern trotz meines Wunsches, muss ich zu meinem Anwalt gehen und das überprüfen lassen oder einfach erstmal der Kreishandwerkerschaft Bescheid sagen?

Auch wen man Quereinsteiger wäre gelten die normalen Verträge aber eine firmen Wechsel ist kein Quereinstieg!

Erkundige dich erstmal bei der Kammer die wissen genau bescheid!

Wen Dan dich die Firma nicht Weiterbeschäftigung will und sie es müssten gehst du vors Arbeitsgericht zb mit einem anwalt oder mit der Gewerkschaft!

Auch kann man oft als Externer an die Prüfung teilnehmen aber Dan zahlst du selber die kosten von zb 150-250€

Wende dich an die IHK oder Handwerkskammer, je nach dem um welchen Beruf es geht.

Wie wäre es, wenn du mal in deinen Vertrag schaust? Du musst doch wissen was du unterschrieben hast.