Muss man bei einem dualen Studium nach nicht bestandener Prüfung das Geld zurückzahlen?

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ich kenne es von dualen Studiengängen eigentlich nur so, dass man etwas zurückzahlen muss, wenn man:

  • nach dem Abschluss vor Ende einer vertraglich vereinbarten Frist & auf eigenen Wunsch den Betrieb verlässt.

oder

  • das duale Studium vorzeitig ohne wichtigen Grund abbricht.

Ich habe noch nie von Rückzahlungsklauseln gehört, die greifen, wenn man die Prüfungen, trotz redlicher Bemühungen, nicht schafft. Müsste man aber im Zweifelsfall mit dem Betrieb im Vorfeld klären.

Allgemein kann man das Warhscheinlich nicht sagen.

Aber bei mir im Vertrag ist eine Exmatrikulation als Sondergrund aufgeführt, d.h. Sollte ich eine Prüfung verhauen, muss ich nichts zahlen. 

Da jedes Unternehmen das letztendlich handhaben kann wie es will, kann man das nicht verallgemeinern