Muss der Arbeitgeber beim Aufhebungsvertrag ein Zeugnis für den Mitarbeiter ausstellen?

4 Antworten

Ja. Sollte man auch in den Aufhebungsvertrag speichern, auch wenn es ohnehin Pflicht ist.

Ja, das muss er.

Zumindest wenn der Bedarf des Mitarbeitenden besteht.

Ein Arbeitszeugnis muss nur dann erstellt werden, wenn der Arbeitnehmer es verlangt. Bei der Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses ist der Arbeitgeber jedoch immer verpflichtet, das Zeugnis zu erteilen. Der Auszubildende muss dies nicht erst verlangen.

Damit Ihre Beurteilung seine Funktion im Arbeitsleben erfüllt, sollten Sie sich diese noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellen lassen. Denn so sind die Erinnerungen Ihres Ex-Chefs an Sie und Ihre Qualitäten noch frisch und Ihre Einflussmöglichkeiten größer. Zudem kann das Zeugnis notwendig und entscheidend für laufende Bewerbungen sein.

Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis müssen innerhalb eines Monats nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verwirkt.

Nehmen Sie folglich den Anspruch in den Aufhebungsvertrag auf.