Muss das Martinshorn angepasst werden?

3 Antworten

Grundsätzlich muss man ja zwischen "Sonderrechte" und "Wegerechte" unterscheiden. Sonderrechte hat man, völlig unabhängig von Blaulicht und Signalhorn, aufgrund seiner Tätigkeit wenn es darum geht, einen hoheitlchen Auftrag zu erfüllen. Wegerechte setzen in Deutschland die gleichzeitige (!) Nutzung von Blaulicht und Signalhorn voraus und weisen andere Fahrzeuge an, dem Einsatzfahrzeug vorrang zu gewähren.

Wenn nun ein ausländisches Einsatzfahrzeug ins deutsche Staatsgebiet einfährt, dann erfüllt es im Einsatzfalle ja per Definition die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten.

Bei den Wegerechten sieht es schon wieder etwas anders aus, da das ausändische Einsatzfahrzeug ggfs. (je nach Land) nicht mit den in Deutschland zulässigen Sondersignalen (Blaulicht und Folgetonhorn) ausgestattet ist. Denn Signale wie "Yelp", "Wail" usw. sind keine in Deutschland zugelassenen akustischen Sondersignale.

Genau genommen müssten die Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst also von einheimischen Einsatzfahrzeugen, z.B. von der Polizei, eskortiert werden, um Wegerechte in Anspruch nehmen zu können.

In der Praxis ist das meist nicht notwendig, da die Einsatzfahrten nur über kurze Strecken z.B. zur Unterstützung ins Nachbardorf auf der anderen Grenzseite führen. Und gerade im Grenzbereich ist das für die Menschen völlig normal und man "akzeptiert" Einsatzfahrzeuge beider Länder.

Zudem gibt es sehr häufig Übereinkommen zwischen benachbarte Kommunen unterschiedlicher Länder, die solche Dinge regeln.

Für Polizei und Militär gibt es wiederum noch ganz andere Regelungen. So darf die Polizei im Rahmen des Schengen-Abkommens auch innerhalb eines gewissen Radius jenseits der Grenze sowie auf Anforderung auch darüer hinaus Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen.

Der Grenübertritt ist übrigens kein großes Problem.

Im Grunde genommen ist es nämlich so, dass ausländische Fahrzeuge in Deutschland (und andersherum genauso) keine Sonder- und Wegerechte haben. Sie müssen sich also, auch bei eingeschaltetem Blaulicht und Sondersignal, streng genommen an die Verkehrsregeln halten. Nur würde ein Verstoß dagegen nicht geahndet werden...

Eigentlich müssten ausländische Einsatzfahrzeuge, um Wegerechte in Anspruch nehmen zu können, von deutschen Einsatzfahrzeugen (z.B. Polizei) eskortiert werden. Das geschieht aber in der Regel nur bei längeren Fahrtstrecken. Wenn eine dänische Feuerwehr beispielsweise auf Anforderung mal eben 2 Kilometer weit ins deutsche Nachbardorf ausrückt, dann ist das kein Problem, zumal die Einheimischen beidseits der Grenze den Einsatzfahrzeugen des Nachbarlands regelmäßig begegnen und diese schon als solche erkennen und akzeptieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Ach weisst du, das ist eine typisch Deutsche Frage:
Auf irgendwelchen Nebenschauplätzen rumhacken und der eigentliche Grund geht vergessen:

Die Feuerwehr vom Nachbarland fährt nicht aus Lust und Freude über die Grenze, sondern weil die Deutschen ihre Feuerwehr womöglich totgespart haben und nun Hilfe brauchen.

Sparzwang: Fallen Feuerwehr-Investitionen im Erzgebirge dem Rotstift zum Opfer?

Komisch ist, dass man vom Autofahrer im Ausland keine neue Prüfung verlangt, wenn er die Grenze überschreitet. Offensichtlich ist das doch möglich, dass auch ein Deutscher Autofahrer in Polen oder Dänemark merkt, was das Horn bedeutet.
Ihr könnt das natürlich verlangen, dass die Hörner umgebaut werden, aber das wird keine Feuerwehr im Ausland einfach so zahlen.
Also wird niemand kommen, und ihr könnt dann zugucken, wie der ganze Klumpatsch runterbrennt!

Nein, es fahren bei uns auch mal Krankenwagen aus Österreich oder der Schweiz rum. Eine Anpassung für solche Fahrten wäre ja nicht möglich.


Ruenbezahl  24.08.2025, 15:21

Österreich und die Schweiz haben Folgetonhorn wie in Deutschland. Da fällt das andere Kennzeichen gar nicht auf.