Muss aus Elternhaus ausziehen - Frauenhaus?
Ich muss aus dem Elternhaus ausziehen. Wurde nach dem Studium krank und habe deshalb keinen richtigen Job gefunden. Wegen Vermögen in vierstelligem Betrag, die ich eigentlich für meine Therapie angespart hatte, kann ich keinen Hartz4-Antrag stellen. Mein Einkommen reicht auch nicht für eine eigene Wohnung. Dachte uber Wohngeld nach, aber auch dafür muss man ja schon irgendwo wohnen. Elternhaus ist wegen Gewalt und Drohung keine Option mehr. Könnte ich ins Frauenhaus gehen? Kann ich eine Wohnung auch für ein Jahr oder so in Voraus bezahlen, wenn ich das Vermögen dafür nutze?
6 Antworten
Wegen Vermögen in vierstelligem Betrag, die ich eigentlich für meine Therapie angespart hatte, kann ich keinen Hartz4-Antrag stellen
Aktuell gibt es eine Corona Sonderregelung das Vermögen nicht überprüft wird außer es handelt sich um erhebliches Vermögen (60.000€+). Diese Regelung gilt für alle die ihren Antrag vor dem 31.12.2021 gestellt haben.
Außerdem muss man beim Mieten einer Wohnung sowieso in der Regel eine Kaution von 3 Monatsmieten leisten damit bist du einen Teil los. Der normale Freibetrag für Vermögen liegt bei 750€ + 150€ pro Jahr
Das Jobcenter überprüft erst ab dem WBA weiter. Beim Antrag bis zum Ende 2021 gilt ja die spezialregelung
Wegen Vermögen in vierstelligem Betrag, die ich eigentlich für meine Therapie angespart hatte, kann ich keinen Hartz4-Antrag stellen.
Das ist, zumindest im Moment noch, Blödsinn.
Grundsätzlich darfst Du 150 € x Lebensjahre* an Vermögen haben. Mindestens jedoch 3.100 €.
Bis zum Jahresende gilt pandemiebedingt noch die vereinfachte Vermögensprüfung mit einem zulässigen Schonvermögen bis zu 60.000 €. Möglicherweise wird die Regelung verlängert.
*Bei bspw. 27 Lebensjahren entspräche das 27 * 150 = 4.050 €.
Und es ist vielleicht von mir etwas provokant zu sagen das man sein Vermögen in Form von Bargeld ja nicht unbedingt angeben sollte …
Es ist nicht provokant, sondern ggf. der Vorschlag einer Straftat.
es gibt Beihilfen oder Studentenwohnheime...erkundige Dich nach Hilfen.
Frauenhaus..eher nicht..würde ich mal vermuten.
Und wie wäre es...dass Du Dir einen Job suchst für den Übergang..zum Geldverdienen..bis Du Deinem Studium entsprechend (was hast Du denn studiert)eine Tätigkeit finden könntest?
Bis dahin..reichen vielleicht die Ersparnisse..aber ewig wohl auch nicht.
Regelmässige Einnahmen wären schon gut...
Ich habe schon eine Teilzeitstelle. Verdiene aber nur 800 Brutto. Für Vollzeitstellen, die meinem Studium entsprechen, kriege ich nur Absagen.
...das...ist echt frustrierend..da müht man sich durchs Studium..und kann dann keine angemessene Anstellung finden..vielleicht klappt's ja noch -mit viel Geduld..die nächsten Monate, und-weiter dranbleiben?
Bei gewalt Sofort Die Polizei Einschalten die können dich auch in ein Frauenhaus unterbringen!
Eine Therapie wirst du nicht bezahlen müssen den du bist krankenversichert egal ob über die Eltern oder übeer ein Amt!
Bei Alg 2 _Hat man ein Schonvemöhen von 150 mal Lebensalter!
Selbst wen du genug geld hast niemals für ein jahr im Voraus bezahlen den du weist nicht was mit der Wohnung los ist oder wie der vermiter sich da verhält!
Dann muss ich ein Teil vom Geld erstmal loswerden bevor ich einen Antrag stellen kann. Kann man auch etwas beantragen, wenn man noch auf der Suche ist?
Es gibt immer eine Lösung wen du Dein Studium Abgeschlossen hast müste dir Alg1 zustehen oder Vieleicht auch Sozialhielfe bze eine Aufstockung zur Miete
Außerdem habe ich das schonverrmögen für die Renten vergesen es gibt steleln wie caritas die auch beraten können auch bei den anderen sachen!
Selbst wen du kein Geld bekommen würdest müste man dir die Krankenversicherung bezahlen! Damit ist die Therapie umsonst es sei den du brauchst medizin!
Dann muss ich ein Teil vom Geld erstmal loswerden bevor ich einen Antrag stellen kann.
Das nennt man ggf. Leistungserschleichung (Straftat) und ist bei einem vierstelligen Vermögen aktuell nicht erforderlich.
Geld ausgeben ist keine Straftat oder? Es wird ja nicht liegenbleiben. Muss halt erstmal davon leben.
Geld auszugeben, um dadurch sein Vermögen zu verringern mit dem Ziel, ALG 2 bekommen zu können, schon! Das nennt man Leistungserschleichung ...
Lies Dir aber noch mal alle Antworten durch - bis 31.12.2021 darfst Du dank vereinfachter Vermögensprüfung bis zu 60.000 € besitzen!
Ich denke jeder der unter Gewalt leidet hat ein recht ins Frauenhaus zu gehen. Es wird wohl darauf hinauslaufen dass du dein Vermögen für eine Wohnung ausgeben musst wenn du keine weiteren Geldquellen hast. Was natürlich sehr schade wäre.. vllt kannst du ja erstmal im Frauenhaus ankommen und von dort dein leben wieder auf die Beine stellen. Sprich eine Arbeit suchen und anschließend eine Wohnung. Sicherlich sind dort Leute die dich auf diesem Wege begleiten können. Viele Frauen die dort hin geflogen sehen haben nichts mehr.
Gilt diese Regel dann auch für den Leistungszeitraum im nächsten Jahr auch?