Miete im Elternhaus (eigene abgeschlossene Wohnung) / Wohngeld
Hallo, habe eine für mich sehr wichtige und leider dringende Frage... Mein Arbeitslosengeld läuft jetzt (Ende April) aus und ich muss nun leider Hartz4 beantragen.
Bekomme ich Wohngeld ???
zur Situation: Ich (32J) wohne im Elternhaus und habe eine eigene abgeschlossene Wohnung. Ich hatte mit meinen Eltern mal einen Mietvertrag (2008) erstellt, den haben wir aber später widerrufen da meine Eltern dies ansonst hätten versteuern müssen. (Zahlungen liefen damals übers Bankkonto) Die Wohnung ist ca. 43qm groß und ich hatte damals 200 Euro bezahlt. Momentan zahle ich zumindest offiziell keine Miete sondern gebe meinen Eltern monatlich immer mal was... Wenn ich jetzt einen neuen Mietvertrag mit meinen Eltern machen würde und Sie dann die Miete ja versteuern, bekomme ich da das Wohngeld ?? Geht das so einfach oder werden meine Eltern rückwirkend belangt weil Sie die "Einnahmen" (meine Zahlungen) nicht versteuern ...???
Die Sache ist leider sehr sehr dringend da ich den Antrag stellen muss aber ein komisches Gefühl dabei habe wenn ich das Wohngeld mit beantrage.
Ich hoffe es kann mir jemand schnellstens einen Rat geben / helfen ?!
Danke im Vorraus
1 Antwort
Also, für Wohngeld muß Einkommen nachgewiesen werden und da es dies ja nicht gibt, wird es auch kein Wohngeld geben. Hartz IV übernimmt jedoch die kompletten Kosten und Lasten für die Unterkunft, auch bei Eltern-Kind. Viel Glück und hoffentlich kommt der Antrag nicht zu spät.
Danke für die schnelle Info... So richtig geholfen hat es mir zwar nicht wirklich, aber es ist soweit alles gut gelaufen. :)