MPU zu 100% bei dem Wert + Führerscheinabgabe?

7 Antworten

Du bist also der Meinung, dass Du mit 2,6‰ (!) nicht betrunken und noch fahrtüchtig warst?
Nicht wirklich, oder?

Wie auch immer, richte Dich mal auf eine ziemlich lange Zeit als Fußgänger ein.

mit 2,6‰. Ich habe allerdings alle Gleichgewichtstest mit bravur bestanden und war nicht betrunken

Mit 2,6 Promille überhaupt noch fahren zu können, bedarf jahrelangen Trainings. Bei 2,6 Promille noch aufrecht stehen und Gleichgewichtstests bestehen zu können, bedarf eines jahrelangen Alkoholmissbrauchs.

Ich war also noch fahrtüchtig

Sprich, du hast mit dem Alkohol schon so viele Hirnzellen getötet, dass du nichtmal mehr kapierst was Sache ist.

Kurzum: Du hast ein Suchtproblem und bist ganz offensichtlich auch noch stolz drauf.

muss ich nun mein Führerschein abgeben?

Ja, selbstverständlich. Die Grenze zur Straftat liegt bei 1,6 Promille.

habe extra das Fahrrad genommen

Vorsicht, das kann dir als Vorsatz ausgelegt werden (du wusstest selbst, dass du betrunken bist und bist trotzdem gefahren) und erhöht die Strafe noch. Solltest du also vor dem Richter nicht allzu laut betonen.

Von Experte nancycotten bestätigt
Ich habe allerdings alle Gleichgewichtstest mit bravur bestanden und war nicht betrunken.

Warum zum Teufel meinen alle, das wäre von Vorteil?
Genau das Gegenteil ist der Fall.

Wer solche „Tests“ schafft, der zeigt doch nur, dass er an Alkohol gewöhnt ist.
Das wird nicht positiv gewertet, sondern negativ!

Man wird Dir eine Frist setzen, in der Du die MPU machen musst.
Das ist allerdings meist nicht machbar, da Du keine Vorbereitungszeit hast.
Dann folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,6 Promille. Also warst Du nicht mehr fahrtüchtig und musst tatsächlich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

dein Führerschein ist weg und das für länger incl. MPU

Glückwunsch Promillegrenze auf dem Fahrrad - Neuer Bußgeldkatalog 2023 (bussgeldkatalog.de)


Nina1da 
Fragesteller
 01.03.2023, 17:30

Na Danke <3 noch habe ich kein Bescheid bekommen, darf also noch fahren :)

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bikerfan73  01.03.2023, 17:34
@Nina1da

Du wirst auch nicht einfach einen Bescheid bekommen. Du bist im Straftat Bereich - nicht mehr im Ordnungswiedrigkeitsbereich. Das heißt ein Richter entscheidet hier über den Strafrahmen. Du solltest schon mal einen Anwalt konsultieren.

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Lumiax  08.05.2023, 20:15
@Nina1da

Hast du mittlerweile einen Bescheid bekommen? Darfst du nicht mehr fahren?

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