MPU Ja oder Nein?
Ich habe im Januar 2022 meinen Führerschein wegen 2,21 Promille am Steuer verloren. Ich habe einen Anwalt einschalten müssen, da ich meinen Job verloren habe. Es kam zu zwei Gerichtsverhandlungen, da ich in Berufung ging. Es wurde eine Sperrfrist vom 10 Monaten angeordnet und keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Seit Mai 2023 ist meine Sperre vorbei und ich habe die Tage einen Termin bei der Führerscheinstelle bezüglich der Neuerteilung. Denke Sie, dass eine MPU fällig wird. Ich habe keinen Punkt bislang gehabt noch sonst Strafauffällig gewesen.
7 Antworten
ich habe die Tage einen Termin bei der Führerscheinstelle bezüglich der Neuerteilung
Den Termin kannst du streng genommen wieder absagen, da er zum jetzigen Zeitpunkt nichts bringt.
Mit 2,21‰ hängst du dicht an der "Oberliga", von daher solltest du dir fachliche Beratung suchen um dir eine Einschätzung deiner Problemtiefe geben zu lassen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass du für die MPU Abstinenz über mind. 12 Monate (Urin, Haare oder PEth) nachweisen musst.
Allein diese Aussage
Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt keinen Tropfen Alkohol zu mir genommen.
lässt stark darauf schließen, dass du dich mit deiner Vorgeschichte bisher nicht auseinandergesetzt hast...
Bei 2,21 Promille ist eine MPU absolut unumgänglch. Was wolltest du denn mit den Gerichtsverhandlungen bezwecken? Bei dem Promillewert ist der Schein weg, egal wie dringend man ihn braucht oder was beruflich auf dem Spiel steht.
Hast du dich schon um Abstinenznachweise bemüht und angefangen, dein Alkoholproblem aufzuarbeiten?
Komm mir nicht mit der Aussage, du hättest keines. Du bist vermutlich einfach noch nicht so weit, es dir einzugestehen.
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
[...]
2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
[...]
c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
Also ja.
...puuuhh! Ja, die MPU wird mit Sicherheit angeordnet werden. 2,21 Promille und dann noch fahren (können) lässt auf eine recht heftige Gewöhnung an Alkohol sowie der Ignoranz einer diesbezüglichen Problematik schließen und somit auf eine charakterliche Nichteignung zum Führen eines KFZ. "Job verloren" kann und will ich nicht einordnen. Mein Job jedenfalls wäre dann weg, da das Führen eines Kraftfahrzeugs zur Ausübung zwingend notwendig ist, was nicht überall der Fall ist. Darüber schreibst Du aber nichts.
Ich war Soldatin. Ich habe bis zu diesem Zeitpunkt keinen Tropfen Alkohol zu mir genommen. Ich habe mich nicht drum gekümmert , da es aufgrund von Ausbildung und Prüfungen untergegangen ist und ich kein Geld tatsächlich dafür hatte und mir weder vom Richter noch von meinem Anwalt etwas wegen einer MPU erwähnt wurde. Achso und ich war nach dem Ereignis in psychologischer Behandlung, was im Beschluss steht vom Gericht.
Ja, die MPU ist unumgänglich, wenn du vor 2037 die Fahrerlaubnis zurückhaben willst.
§13 FeV:
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,