Motorrad TÜV getunt, würde die es merken?

6 Antworten

Hallo,

fahre hin - probiere es aus - und lerne daraus ;-)

Warum machst du dir über die Hauptuntersuchung Gedanken, wenn du dir anscheinend über die Straftat die du bei jeder Fahrt neu begehst anscheinend keine machst?

Wenn du nur den A1 hast fährst du ohne Fahrerlaubnis und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eben eine Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Auch über die Folgen bei einem Unfall bist du dir wohl nicht im Klaren. Und dafür musst du dabei nicht einmal selbst schuld sein.

Spätestens dann kommt es ziemlich sicher raus und der Ärger ist böse und mächtig.

Dass die 125er auch keine Betriebserlaubnis mehr hat, könnte man am Rande noch erwähnen. Das ist aber nur eine Ordnungswidrigkeit.

Ach ja, Steuerbetrug kommt auch noch dazu. Denn nur Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum sind steuerfrei.

Viele Grüße

Michael


Ummelden auf Klasse A2 mit den Daten zum TÜV zum Abnehmen Eintragen und es als 180 ccm versichern und so viel an mehr Leistung kann das gar nicht bringen  bei Mofas hatten wir damals 75er und 80er Zylinder die brachten mal als bei den 125er Hilfsmofa das schon vom vorne rein keine Leistung hat geschweige den Drehmoment und da bringt der 180er nichts außer viel Ärger ein .  Also Kindergarten so was umzubauen .

Ja.

Interessanter wohl die Gegenfrage: Woher einen 180er Zylinder für den Motor der YZF-R 125 - und dann auch noch haltbar? Das Ding von Malossi? Einfach mal Google anwerfen und lesen wie es anderen damit so ergangen ist. :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Das kommt darauf an, wie stark die Maschine gepimpt ist, ob auch das Auspuffgeräusch getunt ist und welcher Prüfer mit welchem Sachverstand die Maschine abnimmt.

Das größere Risiko besteht immer darin, dass dir mit dem Gerät was passiert und dann bei der Unfallaufnahme jemand bemerkt, dass die Realität der Maschine nicht mit den Eintragungen in den Papieren übereinstimmt. Dann erlischt nämlich die Betriebserlaubnis.

Folge: 1. Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeugs. 2. Folglich auch kein Versicherungsschutz.

Ohne jetzt Paragrafen zitieren zu wollen: das wird richtig teuer.

19Michael69  19.01.2017, 16:01

2. Folglich auch kein Versicherungsschutz.

Sofern eine Haftpflichtversicherung besteht ist diese Aussage falsch.

Der Versicherungsschutz gegenüber Dritten besteht aus Schutz für diese immer.

Allerdings kann man davon ausgehen, dass ihn die Versicherung in Regress nimmt, wenn es rauskommt.

Dies ist aber auf 5.000 Euro begrenzt. Teilweise auch 7.500 oder 10.000 Euro - das kommt auf den Vertragsverstoß an.

Bei Kaskoschäden kann sie die Leistung ganz verweigern.

Gruß Michael

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