Moschee in Berlin die nikkah an "minderjährige" durchführt?

EinDienerAllahs  01.01.2024, 22:43

Hast du die Erlaubnis von deinem Walih?

Hele07 
Fragesteller
 01.01.2024, 22:49

Ja alhamdulillah ich bin konventierte, deswegen ist es etwas schwierig mit meinem walih

4 Antworten

Ich bin zwar auch ein Nicht-Muslim, aber dein Freund hat dich Nicht-Islamisch kennengelernt. Das ist nicht erlaubt, laut seiner Religion. Sünde.

Demzufolge dürft ihr natürlich auch nicht Nikkah machen.

Ihr dürft natürlich zusammensein, wie jetzt schon, aber ohne Religion, denn sonst sündigt ihr.

Dann erhälst du aber auch kein Geld von deinem Freund für die erste Nacht. Das steht normalerweise im Nikkah-Vertrag. Wenn er nicht genug Geld hat, und dich nicht ernähren kann, darf er dich laut eurer Religion auch nicht heiraten.

Khaled706  01.01.2024, 23:04
Demzufolge dürft ihr natürlich auch nicht Nikkah machen.

Das stimmt natürlich NICHT.

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DerJens292  01.01.2024, 23:06
@Khaled706

Doch. Wenn nicht der Walih vorher gefragt wurde, dürfen sie nicht heiraten.

Und kennenlernen nur wenn männlicher Familienangehöriger von ihr dabei anwesend ist.

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Tayosa  01.01.2024, 23:27
@DerJens292

Ich glaube nicht das du weisst wie die beiden sich kennengelernt haben. Und ein muslimischer Mann darf auch eine chriszin oder eine Jüdin heiraten. Ich verstehe nicht warum jemand wie du hier antwortet du hast garkeine Ahnung

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DerJens292  01.01.2024, 23:38
@Tayosa

Ein muslimischer Mann darf zwar eine Christin heiraten, aber nicht kennenlernen, noch nichtmal eine muslimische Frau, ohne vorher ihren Walih um Erlaubnis zu fragen, ob er sie heiraten darf. Sie ist konvertiert und hat keinen Walih.

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Hele07 
Fragesteller
 01.01.2024, 23:07

Salam, also ich habe mein zukünftigen eheman (noch freund) als nicht-muslim kennengelernt, das stimmt. Er hat mir den islam beigebracht natürlich weiß ich das Beziehung (=Zina) haram (nicht erlaubt) ist deswegen wollen wir so schnell wie möglich unsere Nikkah (islamische Eheschließung) machen und um unseren Sünden um Vergebung bitte . Über das Geld was du redest nennt man Mahr, was dir Frau entscheiden darf. Das kann alles sein Geld, Schmuck aber auch eine surah aus dem qu'ran:)

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DerJens292  01.01.2024, 23:15
@Hele07

das sagt man den Frauen so : eine Sura aus dem Koran. Mohammed sagt, wenn der Mann es sich nicht leisten kann, zu heiraten, dann soll er warten.

Es hat wohl jeder Muslim zu Mohammeds Zeiten mindestens eine Sure des Korans rezitieren können. Es geht dabei um Geldzahlungen.

Du kannst sie ihm stunden, aber es ist die Zahlung die du erhälst, weil du nach einer Scheidung schwerer einen Mann findest, da du ja schon einmal verheiratet warst. Auch werden Zahlungen vereinbart, falls er sich scheiden läßt. Das Geld erhälst du, weil die Muslimas damals keine Absicherung hatten und diente ihrem Lebensunterhalt bis zu einer neuen Ehe.

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Rider214  01.01.2024, 23:36

Und woher weisst du ob sie sich islamisch oder nicht islamisch kennengelernt haben?

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Ein Imam ist nicht das Problem, sondern die Erlaubnis von deinem Walih. Ohne Walih ist die Ehe ungültig.

Hele07 
Fragesteller
 01.01.2024, 22:50

Salam Schwester, ich bin konventierte mein vater ist ein atheist ich habe schon mal mit einem imam gesprochen er meinte es wäre ok dass mein nicht muslimischer vater mein wali ist. Er akzeptiert unsere Ehe

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EinDienerAllahs  01.01.2024, 22:54
@Hele07

Wa Aleikum Assalam,

Der Imam liegt nicht richtig. Der Walih einer Frau muss Muslim sein.

Suche eine Moschee auf Tawhid, statt denen von Ditib und IGMG Moscheen

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Hele07 
Fragesteller
 01.01.2024, 22:57
@EinDienerAllahs

Ohh Vielen Dank!! Der imam kann dann in diesem Moment mein wali sein richtig?

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EinDienerAllahs  01.01.2024, 23:42
@Hele07

Halbbruder väterlicherseits und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ihr Onkel väterlicherseits (Bruder des Vaters von beiden Eltern), danach ihr Halbonkel väterlicherseits (Halbbruder des Vaters väterlicherseits) und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ist der jeweils verwandtschaftlich nächste der sog. ‘Asabah-Verwandten - wie im islamischen Erbrecht - der Vormund der Frau.

Und der muslimische Herrscher (oder wer ihn vertritt, wie z.B. ein legitimer Richter) ist der Vormund derjenigen, die keinen Vormund haben.

Und Allah weiß es am besten.

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EinDienerAllahs  01.01.2024, 23:46
@EinDienerAllahs

Die Voraussetzungen, die vom islamischen Vormund (Wali) erfüllt werden müssen, sind folgende:

1- Gesunder Menschenverstand.

2- Islamische Volljährigkeit.

3- Die persönliche Freiheit (also keine Leibeigenschaft).

4- Die Einheit der Religion. Es gibt also keine Vormundschaft eines Nicht-Muslims für einen Muslim oder eine Muslimin, genauso wenig wie es eine Vormundschaft eines Muslims für einen Nicht-Muslim oder eine Nicht-Muslimin gibt.

Bei Nicht-Muslimen gilt die Vormundschaft bei der Heirat für eine Nicht-Muslimin, auch wenn beider Religionen sich unterscheiden.

Es gibt keinerlei Vormundschaft durch jemanden, der den Islam verlassen hat (Murtad).

5. Die Ehrbarkeit (al-’Adaala). Sie stellt das Gegenteil der Sündhaftigkeit (al-Fisq) dar. Sie ist laut Meinung einiger Gelehrter eine Voraussetzung für den Vormund (Wali). Einige Gelehrte vertreten die Meinung, dass hierbei die offensichtliche (also ungeprüfte) Ehrbarkeit ausreichend ist.

Einige andere Gelehrte sind der Meinung, dass es genügt, wenn er über das Interesse und Wohl derjenigen, mit deren Verheiratung er beauftragt ist, wacht und diese wahrt.

6. Der Vormund muss ein Mann (und kann keine Frau) sein. Dies aufgrund der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Keine Frau verheiratet eine (andere) Frau, und keine Frau verheiratet sich selbst, denn wahrlich, diejenige, die Unzucht (Zina) begeht, ist die, die sich selbst verheiratet.“

(Überliefert bei ibn Maja. Diese Überlieferung ist in Sahih al-Jaami‘ erwähnt, Nr. 7298.)

7. Besonnenheit und Umsicht (ar-Ruschd). Damit ist die Fähigkeit gemeint, einen guten Ehepartner (für die Schutzbefohlene) zu erkennen, sowie die Kenntnis der Interessen, die eine Ehe erfüllen sollte.

Die islamischen Rechtsgelehrten nennen eine Reihenfolge der Vormunde. So ist es nicht erlaubt, einen verwandtschaftlich näherstehenden Vormund zu übergehen, außer bei dessen Nicht-Vorhandensein oder wenn er die Voraussetzungen eines Vormunds nicht erfüllt.

Der Vormund einer Frau ist zunächst ihr Vater, dann derjenige, den ihr Vater (z.B. für die Zeit nach seinem Tod) als ihren Vormund bestimmt.

Danach sind es ihre Großväter väterlicherseits (entsprechend ihrer Reihenfolge, also zunächst Großvater, dann Urgroßvater usw.).

Danach sind es ihre Söhne (in der Reihenfolge ihres Alters) und dann deren Söhne.

Danach ihr Bruder und nach diesem ihr Halbbruder väterlicherseits und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ihr Onkel väterlicherseits (Bruder des Vaters von beiden Eltern), danach ihr Halbonkel väterlicherseits (Halbbruder des Vaters väterlicherseits) und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ist der jeweils verwandtschaftlich nächste der sog. ‘Asabah-Verwandten - wie im islamischen Erbrecht - der Vormund der Frau.

Und der muslimische Herrscher (oder wer ihn vertritt, wie z.B. ein legitimer Richter) ist der Vormund derjenigen, die keinen Vormund haben.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle:

https://islamqa.info/ge/answers/2127/wichtige-zusammenfassung-der-saulen-der-islamischen-heirat-und-deren-voraussetzungen-sowie-der-voraussetzungen-fur-den-islamischen-vormund-wali

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Dumby435  01.01.2024, 23:00

Das ist nicht unbedingt nötig. Die Frau kann auch dem "Eherichter" bevollmächtigen, der wird dann der "Stellvertreter" des Vaters.

So ist es zumindest in meiner Rechtschule (Shafi^itisch)

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EinDienerAllahs  01.01.2024, 23:43
@Dumby435

Das stimmt, aber wir haben in Deutschland keine islamischen Richter und deshalb geht die Aufgabe zum Imam über in sha Allah.

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Dumby435  02.01.2024, 00:09
@EinDienerAllahs

Ich meine damit den Imam, als Bevollmächtigter, mir hat nur das richtige Wort gefehlt...

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Ich bin keine Muslimah, aber GF ist auch kein muslimisches Forum.

Islamische Hochzeiten wurden in DE auch ausgefuehrt, wenn die Braut noch minderjaehrig war. Habt ihr euch eigentlich schon einmal Gedanken darueber gemacht was eine Ehe bedeutet? Das Erreichen der Pubertaet reicht dafuer nicht aus. Man sollte finanziell auf eigenen Fuessen stehen, da der Ehemann finanziell fuer die Lebenshaltungskosten (Miete, Essen, etc) verantwortlich ist. Ist das bei euch gegeben? 18jaehriger Ehemann + Schulkind - glaube ich kaum. Du duerftest ohne die elterliche Elaubnis als "Ehefrau" ja nicht einmal ausziehen.

Die Altersgrenze wurde in DE auch fuer Maedchen angehoben, da viele Minderjaehrige die Nikkah als Freifahrtsschein fuer halales Poppen ansahen/ansehen. Das hat mit "Ehe" wenig zu tun. Mit 18 Jahren ist man aber fuer seine Taten selbst verantwortlich.

Du kannst dich natuerlich auf die Suche nach einem Iman machen, der eine Nikkah zuhause privat vornimmt. Dann koennt ihr seelenruhig und mit gutem Gewissens zusammen ins Bett steigen. Von einer herkoemmlichen Ehe (selbst im Islam) ist dieses allerdings weit entfernt.

Das ist gesetzlich gar nicht mal erlaubt.

Islamisches Recht hin oder her, das herrscht hier nicht.

Hele07 
Fragesteller
 01.01.2024, 22:44

Deswegen wollte ich nicht, dass nicht-Muslims hier antworten :)

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Shithappened  01.01.2024, 22:52
@Hele07

Was erwartest du aber? Wenn ihr es illegal machen wollt, nur zu. Dann wird eure Ehe aber zumindest erst mal nicht rechtlich bestehen. Das werden dir auch Muslime sagen, egal wie du das haben willst 💋

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michi57319  01.01.2024, 22:54
@Hele07

Hier steht die Religion unter dem Recht, gewöhn dich daran.

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carstenfischer  02.01.2024, 03:23
@Hele07

Das ändert aber nichts daran, dass der Imam sich strafbar machen würde.

Anscheinend legst du auf die Wahrheit keinen wert. Dann renn in dein Unglück. Ich weiss wovon ich spreche.

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