Mittelfußbruch in der Probezeit & Kündigung?

3 Antworten

In der Probezeit gibt es generell eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, außer wenn es eine Kündigung aus wichtigem Grund wäre, was in deinem Fall nicht so ist.

Für die 14 Tage bist du also ganz normal krankgeschrieben. Sobald du deine Kündigung bekommst, meldest du dich direkt beim Arbeitsamt.

DerSchlumpf925 
Fragesteller
 28.10.2018, 18:07

Lohnfortzahlung oder Berufsgenossenschaft gibt es nur bei Arbeitsunfall oder ?

verreisterNutzer  28.10.2018, 18:10
@DerSchlumpf925

Dir steht die Lohnfortzahlung zu für die Dauer der Krankheit. Auch wenn das Arbeitsverhältnis endet, so endet nicht der Anspruch auf Lohnfortzahlung, die stehen dir zu, wenn du weniger als 6 Wochen krankgeschrieben bist.

verreisterNutzer  28.10.2018, 18:59
@DerSchlumpf925

Bleibt nur noch zu ergänzem, dass man sich innerhalb der Probezeit (insbesondere als Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma) nicht den Fuß brechen sollte - schon gar nicht in der Freizeit!

okieh56  28.10.2018, 22:25
@verreisterNutzer

Das ist falsch! Die Entgeltfortzahlung endet mit dem Ende der Beschäftigung. Ab dem Folgetag wird Krankengeld gezahlt, auch vor Ablauf der 6 Wochen.

verreisterNutzer  29.10.2018, 07:49
okieh56  29.10.2018, 12:01
@verreisterNutzer

Doch! Nur dann nicht, wenn der AG so dumm ist, die Krankheit als Kündigungsgrund anzugeben. Während der Probezeit ist eine personell bedingte Kündigung schwer anzufechten (§ 8 EFZG).

verreisterNutzer  29.10.2018, 12:08
@okieh56

Nö. Genau aus diesem Grund hat das Bundesarbeitsgericht bereits Entscheidungen getroffen. Der Arbeitnehmer muss nur schlüssig darlegen können (was kein Problem ist), dass er wegen Krankheit gekündigt wurde. Anschließend ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht, dass das nicht der Fall war. Und das ist nicht so einfach, wenn der Arbeitnehmer sich sonst nichts zu schulden kommen lies. Arbeitsgerichte entscheiden regelmäßig für den Arbeitnehmer.

okieh56  29.10.2018, 12:13
@verreisterNutzer

Das stimmt leider so nicht. Es kommt in der Praxis häufig vor, dass man während der Krankheit gekündigt wird, aber ein anderer Grund vorgeschoben wird.

Damit kommt der AG während der Probezeit leider i.d.R. durch - das habe ich schon mehrmals als Vertreter der Krankenkasse (Ersatzanspruch nach § 115 SGB V) vor Gericht erlebt. Es wird dann mit der Auftragslage begründet, mit der mangelnden Qualifikation des Arbeitnehmers, evtl auch gewisse "Vorkommnisse". Wird die Kündigung als rechtens befunden, gilt § 8 Absatz (2) EFZG. Manchmal kommt es auch zu einem Vergleich.

In den meisten Fällen will der Versicherte sich aber gar nicht mit seinem Arbeitgeber anlegen und nimmt lieber die Kündigung hin - er bekommt ja immerhin Krankengeld. Dann hat auch die KK schlechte Karten.

wenn du seit 2 Monaten schon arbeitest, dann bekommst du auf jeden Fall erstmal für 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber (oder maximal bis zum Ende der Beschäftigung, wenn diese vor Ablauf der 6 Wochen endet). die Krankenkasse tritt mit Krankengeld ein, sobald die 6 Wochen rum sind (oder nach Ende der Beschäftigung, wenn diese vor den 6 Wochen endet).

die Berufsgenossenschaft zahlt nichts, weil es ja kein Arbeitsunfall war. du schreibst ja selbst, ist im privaten Bereich passiert.

zu Kündigungssachen kann ich nichts sagen, da kenn ich mich nicht 100%ig aus.

Lies deinen Vertrag durch, die Fristen sind bei der Zeitarbeit meist deutlich kürzer.

Mahicnovoline  28.10.2018, 18:17

Also keine Chance auf Krankengeld oder Lohnfortzahlung bei Kündigung durch Krankheit?

DODOsBACK  28.10.2018, 18:22
@Mahicnovoline

Lohnfortzahlung kriegst du, bis die Kündigung wirksam wird. Wann das ist, steht im Kündigungsschreiben und sollte mit dem Vertrag abgeglichen werden. Unklarheiten kannst du direkt ansprechen, wenn du dich arbeitslos meldest.