Mitmieter im Haus schneiden das ganze Grün nieder. Dürfen die das?
Hallo zusammen,
wir sind in einem 3 Familienhaus wohnhaft. Wir wohnen in der Mitte (EG). Nun sind seit Mitte dieses Jahres neue Nachbarn unter uns eingezogen.
Wir haben einen Balkon in Richtung Gartenseite und die Mieter darunter den Garten.
Nun hatten wir in Richtung Hauptstraße einen schönen Sichtschutz aus Nussbäumen und -sträuchern, auch aus dem Flurfenster war ein schönes Grün als Sichtschutz zum Nachbarn vorhanden. Der Nachbar unten hat nun das komplette Grün aus dem Garten geschnitten und gesägt.
Jetzt schauen wir direkt auf die Hauptstraße und beim Fenster im Flur dem Nachbar gegenüber mehr oder weniger ins Fenster und einer kahlen weißen Wand.
Wir kennen die Regelung nicht ganz genau, aber wollen fragen, ob die das den so einfach dürfen? Wir sind sehr verärgert darüber, weil uns eben die Gemütlichkeit und stückweit die gewohnte Privatsphäre nun fehlt?!
14 Antworten

Wenn der Mieter unten die Gartennutzung hat, dann kann er auch entscheiden, den Garten zu verändern, wenn der Vermieter ihm das gestattet hat. Dann müsst ihr damit leben. Vermutlich waren ihm die Hecken und Bäume zu viel, haben ihm Licht genommen und er möchte den Garten anders gestalten. Das steht ihm frei, wenn er die Nutzung des Gartens im Mietvertrag hat.
Fragt vorsichtshalber den Vermieter, bevor ihr euch auf Stress mit dem Mitmieter einlasst.
Wir haben auch eine häßliche Thuja-Hecke weggenommen, die Nachbarn schön fanden und Buchsbaum und Kirschlorbeer. Wir hatten damals im Mietobjekt freie Hand seitens des Vermieters. Der hat sich sogar darüber gefreut, sein Mietobjekt wurde dadurch aufgewertet, der Garten wurde großzügiger, offener und heller.
Nun haben wir seit etlichen Jahren Eigentum und auch da mussten wir erst einmal "ausforsten"...

Zu erst muss geklärt werden, wem das grün gehört.
Dann muss geklärt werden, ob die Parteien das Recht haben, etwas am Garten zu ändern.
Anschließend muss auch geklärt werden, ob eine Absprache für das Entfernen des Grüns erfolgt ist.

Okay dann werde ich mich mal mit diesen Punkten an den Vermieter wenden und der Sache mal auf den Grund gehen.

Also ich denke ,da müsstet ihr die neuen Nachbarn mal zum Kaffee einladen.
Wenn ihr euch gut vertragt ,könntest du z B im nächsten Frühling mal die Aussicht vom Balkon zeigen und darum Bitten ,ob sie die Streucher zur Straße ,wachsen lassen
Wenn sie den Garten mit gemietet haben ,können die Nachbarn über die Gartengestaltung entscheiden.
Falls es Alles nichts bringt könntest du mit dem Vermieter sprechen und bitten daß er sagt ,daß zur Hauptstraße mehr Grün stehenbleiben soll.

Was für euch sichtschutz war, ist für ihn einfach nur ein schattenmacher... er kann Bäume und Sträucher stutze, wenn das mit dem Vermieter vereinbart ist..

Okay, aber das ist allerdings wirklich sehr schade :/
Dann muss ich wohl beim Vermieter nachhaken, ob dass auch so abgestimmt war?
Leider haben wir da kein Mietrecht für den Garten...

Kommt darauf an, was die neuen Mieter mit dem Vermieter bezüglich der Gartenpflege vereinbart haben. Außerdem sollte es ein Unterschied sein, ob irgendwo ein Pflegeschnitt vorgenommen wird oder tatsächlich größere Pflanzen (offenbar die Nussbäume) komplett entfernt werden. Das ist noch mal was anderes im Vergleich zur Pflege…

Wir werden uns auf jeden Fall noch an den Vermieter wenden. Aber zur Gartenpflege zähle ich persönlich das nicht. Es wurde ja nichts gestutzt, sondern radikal entfernt. Das waren Grünpflanzen und Sträucher die im Schnitt etwa 3-4 Meter hoch waren.