mit wie viel jahren darf man entscheiden ob man zur kirche geht oder nicht?

15 Antworten

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Leider erst ab 14. Bis dahin bestimmen die Erziehungsberechtigten über deine religiöse Erziehung und damit auch über die Teilnahme an Gottesdienstens und ähnlichem.

Es gibt nur eine Einschränkung, wenn du schon 12 bist, dürfen sie das nicht mehr ändern. Das heißt, sie dürfen dich nicht in einen neuen Glauben zwingen, aber eben auch nicht in die Kirche, wenn du bis dahin nicht religiös warst. Das ergibt sich aus dem Gesetz über religiöse Kindererziehung, § 5

"Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden."

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Pastafari

In einer vernünftigen und toleranten Familie darf das Kind darüber schon früh mitentscheiden, wenn es sachliche Gründe vorbringen kann und aus seiner Ablehnung gegenüber der Kirche nicht nur reine Opposition und Trotz ersichtlich ist.

Mit 14 Jahren allerdings darf man frei über den eigenen Glauben bzw Nichtglauben entscheiden und so auch schon aus der Kirche austreten, falls man getauft und Mitglied einer Kirche ist. - Allerdings und das ist die Krux, dürfen die Eltern bis zur Volljährigkeit mit "18" theoretisch darüber bestimmen was Kinder zu tun, oder zu lassen haben. - Sie tragen bis dahin schließlich auch die Verantwortung für ihre Kinder. - Ob sie ihn oder sie allerdings zur Kirche "prügeln" würden, bezweifle ich, denn das wäre letztendlich kontraproduktiv und echter Christen nicht würdig.

Mit 14 Jahren kann man aus der Kirche austreten. Zum Kirchenbesuch gezwungen werden sollte niemand, egal in welchem Alter.

Mit 14 bekommt man die Freiheit, danach darf einem niemand mehr den Kirchgang untersagen...

Das ist wie die Meinungs- und Pressefreiheit ein vom GG verbrieftes Recht, gleichzeitig wirst Du als Glied der Gemeinde zumeist zu dieser Zeit stimmberechtigt und kannst sogar ein Amt übernehmen.

Eine großartige Vorbereitung für die kommenden Jahre, denn ab 18 und 21 bist Du voll umfänglich für Dein Tun verantwortlich, schön wenn man dann die Verantwortung bereits ein paar Jahre ausprobiert hat.


Raubkatze45  30.12.2012, 15:06

Schön, dass diese Frage auch mal aus anderer Sichtweise beantwortet wird.

Strobery  31.12.2012, 12:39

Mit 14 wird doch lediglich die Auswahl des Bekenntnisses ermöglicht. Bis 18 dürfen edoch die Eltern weiter über den Aufenthalt der Kinder verfügen.

Kaimosi  31.12.2012, 12:58
@Strobery

Und den Eltern obliegt es, das Leben eines Jugendlichen in Bahnen zu lenken, die seiner weiteren Entwicklung förderlich sind, wenn man heute als Kind Glück hat, machen sich die Eltern noch solche Gedanken...hoffentlich!

realsausi2  30.12.2012, 15:01

Mit 14 bekommt man die Freiheit, danach darf einem niemand mehr den Kirchgang untersagen...

Du hast natürlich völlig zu Recht die Frage in diese Richtung interpretiert. Bin ich nicht drauf gekommen, daß es auch so gemeint sein könnte.

Es sollte hier keine Altersbegrenzung geben. Wenn jemand das nicht will, sollte das unabhängig des Alters respektiert werden.

Die gesetzlich festgelegte Religionsmündigkeit beginnt erst mit 14 Jahren, Dann kannst Du selbst entscheiden, ob Du aus der Kirche austreten möchtest. Das ist etwas anderes, als über einen Kirchenbesuch entscheiden zu können. Diese Freiheit sollte in jedem Alter gewährt werden.


Wirkungsquantum  31.12.2012, 14:24

Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder.

Wenn die Eltern also in die Kirche gehen und die Kinder nicht woanders unter Aufsicht gestellt werden können, dann müssen sie so lange mitgehen, bis sie in ein Alter kommen, wo eine durchgehende Aufsichtspflicht nach dem Gesetzgeber nicht mehr notwendig ist.

Stell dir einfach vor, die Eltern gehen in die Kirche und die Kinder stellen etwas an, dann ist der Gesetzgeber schnell da und die Eltern haften für den angestellten Schaden.

realsausi2  31.12.2012, 17:03
@Wirkungsquantum

Es ist klar, daß es ein Leben ohne Kompromisse nicht gibt. Aber aus allerlei Anlaß werden Kinder von anderen Personen beaufsichtigt. Großeltern, Tanten, Nachbarn, in Familien von Freunden.

Oft ließe sich das sicherlich arrangieren. Wenn nicht, steht natürlich die Aufsichtspflicht vorn an. Keine Frage. Aber das muß dann auch entsprechend mit dem Kind kommuniziert werden.