Mit welchen Hunden darf ich (14) nicht spazieren gehen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In NRW darfst du als Minderjährige/r KEINE Listenhunde führen - und die dafür erforderliche Sachkundeprüfung kannst du erst machen wenn du volljährig bist.

Bei allen anderen Hunden richtet sich das Gassigehen nach § 28 der Straßenverkehrsordnung. Danach darfst du nur Hunde im öffentlichen Verkehrsraum führen, denen du körperlich und geistig gewachsen bist.

Körperlich wird bei großen schweren Hunden schon schwierig, wenn sie nicht super gut erzogen sind und dir 100 %ig folgen.

UND wenn du Hunde gegen Geld sitten willst, dann brauchst du auf jeden Fall eine eigene Hundesitterhaftpflichtversicherung, die deine Eltern zwingend für dich abschließen müssen. Viele Hundehalterhaftpflichtversicherungen zahlen nämlich nicht, wenn der Hund einen Schaden anrichtet, während er gegen Bezahlung gesittet wird.

Und auch DU kannst Schäden erleiden oder der betreute Hund .... auch dafür muss du dann versichert sein.

Wenn du keine Qualifikationen nachweisen kannst (Hundesport etc.), dann kann ich mir kaum vorstellen, dass dir jemand überhaupt einen Hund, aber schon gar nicht einen großen starken Hund anvertraut. Solche Hundehalter würden sich im Fall der Fälle dann auch mit strafbar machen ....

verreisterNutzer  15.07.2021, 17:59

Habe mit meiner Hündin eine Begleithunde Prüfung gemacht und bin im THS Sport aktiv. Sie hat eine Schulterblätter von 40cm und wiegt 12 kg

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Hey, In Nordrhein-Westfalen ist ein Sachkundenachweis für Halter sogenannter 20/40-Hunde und anderer bestimmter Rassen Pflicht. Das Landeshundegesetz in NRW definiert einen ausgewachsenen Hund, der mindestens 20 kg schwer oder 40 cm hoch ist. Hunde unter 20Kg und 40cm Höhe (Rücken) darfst du ohne Sachkundenachweis mit dir führen.

verreisterNutzer  15.07.2021, 14:23

Gilt das auch für Minderjährige?

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TimTFE  15.07.2021, 14:24
@verreisterNutzer

Ja, ich bin selbst Minderjährig, darf aber größere Hunde mit mir führen, weil ich den Sachkundenachweis habe.

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Einen Sachkundenachweis muss nur der Halter vorweisen.

Ich empfehle dir dringend, nur Hunde auszuführen, die du auch halten kannst.

Wenn du 45 kg wiegst, ist fast jeder große Hund ein Risiko für dich und ihr als Gespann für die Umgebung. Wenn ein 35 kg schwerer Schäferhund adhoc zur Seite springt, liegst du auf der Nase.

Unabhängig davon, was erlaubt ist, sollte der gesunde Menschenverstand maßgeblich bei der Auswahl der Hunde sein.

dsupper  15.07.2021, 17:14

Das ist nicht wirklich richtig. Um in NRW einen Listenhund führen zu dürfen, muss auch der Gassigänger volljährig sein UND die Sachkundeprüfung für Listenhunde erfolgreich abgeschlossen haben.

Bei den "großen" Hunden (über 40 cm/20 kg) ist es korrekt, dass nur der Halter die einfache Sachkundeprüfung benötigt, nicht der Gassigänger.

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michi57319  15.07.2021, 20:56
@dsupper

Ich habe das so verstanden, dass es dem Fragesteller um große Hunde geht.

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dsupper  15.07.2021, 21:14
@michi57319

ja, dann ist das korrekt - da braucht nur der Halter einen Sachkundenachweis

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