Mit welchem Alter darf ich Roller Führerschei machen? ( 25 km/h) und wie viel kostet es ca.?

4 Antworten

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Ab 15: Mofa-Prüfbescheinigung (welche noch KEIN Führerschein ist) Mofa/Roller mit je max. 25 km/h, 50 ccm. Beginn des Unterrichts in der Regel 6 Monate, theoretische Prüfung 3 Monate vor deinem 15. Geburtstag möglich. Praktische Prüfung entfällt. Fahren aber erst ab 15. ;)

Benötigt werden mindestens 6 Doppelstunden Theorie und 90 Min. praktische Grundausbildung.

Die Mofa-Prüfbescheinigung kostet zwischen 100-150 €, möglicherweise auch mehr, da die Preise regional stark schwanken musste die besser in der Fahrschule erfragen.

Versicherung ca. 50-60 € (Haftpflicht) jährlich, wenn gewünscht zusätzlich Teilkasko (u. a. gegen Brand, Diebstahl) zusätzlich 60-80 €.

Ab 16 darfste dann folgendes machen:

  • Klasse M, Kleinkrafträder max. 45 km/h, 50 ccm, oder
  • Klasse A1, Leichtkrafträder, je max. 125 ccm, 11 kW, und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr max. 80 km/h. Probezeitbeginn.

Noch Fragen? ;)

Slipknoter 
Fragesteller
 24.06.2011, 20:48

Nein ich habe keine Fragen mehr ! :D Dankeschön für deine Ausführliche Antwot es hat alle meine Fragen Beantwortet !!! :D ^^

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Ich glaube man kann neuerdings Führerscheinklasse M ab 15 machen. Damit darf man 45 KM/h fahren. Der wird so 600 Euro kosten. Je nach dem wie du dich anstellst. Und die prüfbeschinigung bis 25 km/h kostet ca. 100 euro...

Slipknoter 
Fragesteller
 24.06.2011, 19:04

Danke !! :D

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Leon97531  24.06.2011, 19:20

Ich glaube man kann neuerdings Führerscheinklasse M ab 15 machen

In Deutschland nicht, da darf erst mit 16 Jahren Roller welche unter Klasse M fallen gefahren werden.

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KanDoo91  24.06.2011, 21:42
@Leon97531

Ich seh gerade, dass gilt nur für Leute die auf dem Land kommen. Wegen der schlechten Busverbindung. Ist erst seit kurzem so...

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Leon97531  24.06.2011, 21:52
@KanDoo91

Ist erst seit kurzem so...

...nicht in Deutschland, siehe FeV §10 Absatz 1:

(1) Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt

  1. 25 Jahre für Klasse A bei direktem Zugang oder bei Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Absatz 2 Satz 1,
  2. 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE und D1E,
  3. 18 Jahre für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, BE, C, C1, CE und C1E,
  4. 16 Jahre für die Klassen A1, M, S, L und T.

    http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html

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Den gibts wenn mich nicht alles täuscht schon ab 15 bzw. die Zulassung für den Roller

15 brauchste keinen Führerschein sondern nur ne Zulassung