Roller-Führerschein von 25 auf 50 km/h?

2 Antworten

Rollerführerschein gibt es nicht.Mit 15 Jahren kannst du bundesweit MoFa fahren.Dafür genügt die MoFa Prüfbescheinigung.Maximal 25 Km/h auf grader Strecke sind erlaubt.Ob das ein Roller oder andere Bauform ist,Enduro,Chopper,spielt keine Rolle.

Was du darfst steht hier http://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/motorrad-klassen.html

Klasse AM geht in Sachen Anhalt,Thüringen und Sachen schon ab 15 Jahren.Aber nur dort.Du darfst nicht nur bis 45 Km/h mit Klasse AM fahren sondern sogar ganz legal bis 60 Km/H.

Jedoch nur Kleinkrafträder im Sinne der DDR Vorschriften wenn die nicht mehr als 50 cm3 haben,bauartbedingt nicht schneller als 60 Km/h fahren und bis zum 28.02.1992 erstmalig in den Verkehr genommen wurden.

Panda2810 
Fragesteller
 21.05.2017, 13:05

Aber wenn ich die Prüfbescheinigung für ein MoFa mit 15 mache, dann darf ich doch nur 25 km/h fahren (Bayern). Ich möchte eben wissen was ich dann alles machen muss um mit 16 Jahren  45 km/h mit dem MoFa zu fahren.

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Mephistoles  21.05.2017, 13:11
@Panda2810

Die Führerscheinklasse AM oder A1 machen.Damit darfst du schneller als 25 Km/h fahren.Mit A1 unbegrenzt schnell.Soweit es zugelassen ist auf der Strasse und das Fahrzeug dafür bestimmt / bauartbedingt ist.Da du in Bayern wohnst kannst du dich zwar schon für A1 oder AM Anmelden,nur Fahren und Prüfungen machen geht noch nicht.

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Panda2810 
Fragesteller
 21.05.2017, 13:22
@Mephistoles

Ich würde eben gerne jetzt mit 14 1/2 Jahren die Prüfbescheinigung fürs Mofa (25kmh) machen, doch muss ich wenn ich 15 1/2 bin und die Mofa Prüfbescheinigung fürs Mofa (25kmh) besitze und jetzt die Führerscheinklasse AM machen will, einfach alles "von Vorne" machen? Also muss ich obwohl ich die Mofa Prüfbescheinigung schon habe den die Führerscheinklasse AM vollständig "wiederholen"?

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Mephistoles  21.05.2017, 14:03
@Panda2810

Ja.komplett von vorne.MoFa Prüfbescheinigung ist keine Führerscheinklasse wie Klasse AM oder A1.Du kannst auch nicht " Aufsteigen " wie von A1 auf A2 oder A2 auf A.

Gleiches gilt für AM auf A1  oder höher.Komplett neu machen.

Machst du A1 sparst du dir die Wiederholung von MoFa auf AM oder A1.Klasse A1 kostet auch mehr.Dafür darfst du damit auch alles fahren was du mit MoFa Schein oder Klasse AM darfst.Ist bereits in A1 enthalten.

Willst du später gerne grössere Motorräder fahren brauchst du wenn du Klasse A1 hast nicht noch einmal von vorne Anfangen.Du kannst nach 2 Jahren dann eine Prüfung ablegen auf Klasse A2.Das geht dann auch von A2 auf A.Dafür ist jeweils nur eine praktische Prüfung nötig.

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Panda2810 
Fragesteller
 21.05.2017, 14:19
@Mephistoles

Aber A1 ist ab 16 Jahren, oder? Mir geht es darum, dass ich mit 15 schon Roller/Mofa fahren möchte, aber mit 16 dann entsprechend 45 km/h fahren will.

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Mephistoles  21.05.2017, 15:18
@Panda2810

Ja.Mit 15 Jahren MoFa.Später machst du Klasse AM oder A1,beides regulär ab 16 Jahren,mit eben den 3 Ausnahmen.Weil du in Bayern wohnst kannst du erst ab 16 Jahren mit AM fahren.

Mit A1 darfst du auch 50er Maschinen fahren.Da ist Klasse AM und MoFa drin.Mit A1 darfst du schnellere Maschinen fahren mit mehr Hubraum und mehr PS. Auch schneller fahren darfst du damit.

Mit Klasse AM ist bei 50 cm3 und maximal 60 Km/h Schluss.Damit geht kein Aufstieg auf Klasse A1 oder höher.

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Für 50 ccm und 45 km/h benötigst du den Führerschein Klasse AM. Wenn du mit 17 den B17 Autoführerschein machst, ist der AM da automatisch mit drin.