Mit Verhaftung warten?

7 Antworten

Die Verhaftung hat ja einen Grund: Eine Straftat. Und da gilt der Zeitpunkt, wann diese verübt wurde, und nicht der Zeitpunkt der Verhaftung.

Das ist nicht üblich und auch sinnlos, denn es zählt der Zeitpunkt der Tat nicht der Zeitpunkt der Festnahme.

Nein, denn es gilt das Alter zur Tatzeit.

Für die Entscheidungen, ob eine Strafe nach Jugend oder Erwachsenen Strafrecht bestraft wird findet nicht das Alter der Verhaftung Anwendung. Es gilt immer das Alter bei der Tat.

Es macht also keinen Unterschied wann man verhaftet wird.