Vermisstenanzeige und Ortung?

3 Antworten

Volljährige werden polizeilich nur gesucht, wenn es Hinweise auf ein Verbrechen gibt. Solange es ziemlich sicher nach freiwilligem Verschwinden aussieht, wird die Polizei nicht suchen.

Bei Erwachsenen muß es eine Gefahrenprognose geben, sonst darf die Polizei nichts unternehmen. Ferner wird die Person nur zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Wenn die Polizei sie findet und derjenige möchte nicht, dass die INFO an die Familie weiter geleitet wird, dann war es das.

Darf die Polizei den Standort des Vermissten bei den Eltern erzählen?

Ich denke nicht, kann aber sein, dass das passiert. Notfalls meldest du dich selbst bei der Polizei und sagst, dass du von deinen Eltern nicht gefunden werden möchtest.