Das man im Schwimmbad mit einen Steifen ganz normal herumlaufen?

8 Antworten

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Wenn du halt eine Erektion bekommen hast wird man dich nicht gleich raus werfen, wenn du damit dezent umgehst.

Wenn du mit deiner Erektion voller Selbstbewußtsein auf und ab stolzierst, ist es nicht unwahrscheinlich ,dass die Polizei kommt um sich mit dir zu beschäftigen, besonders, wenn da kleine Kinder anwesend sind vor denen du stolz deine Erektion präsentierst.


Libertinaer  10.12.2015, 19:49

Erektionen sind natürlich. Das gilt auch vor Kindern (die übrigens selber gerne ihre Erektion präsentieren).

Strafbar ist, wenn man vor Kindern sexuell aktiv wird.

Und das auch nur, wenn man das gezielt will.

Wäre sonst auch ggf. etwas blöde, bei z.B. engen Wohnverhältnissen ...

PS: Quelle "Handbuch Sexualstrafrecht"

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Panazee  11.12.2015, 19:13
@Libertinaer

Ja, eine Erektion kann passieren, aber wenn man sich damit ans Kinderbecken stellt und sein Becken vorstreckt, dann wird man Ärger bekommen.

...und du willst doch nicht einen erwachsenen Mann, der genau weiß was er da macht, mit einem 5jährigen Kind vergleichen, das sich dessen nicht wirklich bewußt ist.

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Libertinaer  18.12.2015, 12:12
@Panazee

dann wird man Ärger bekommen.

Das mag ja sein, aber bestimmt nicht mit der Justiz.


...und du willst doch nicht einen erwachsenen Mann, der genau weiß was er da macht, mit einem 5jährigen Kind vergleichen, das sich dessen nicht wirklich bewußt ist.



Was genau hast Du an "Strafbar ist, wenn man vor Kindern sexuell aktiv wird. Und das auch nur, wenn man das gezielt [vor Kindern] will." denn genau nicht verstanden?

Und nein, spontan eine Erektion zu bekommen ist nun mal ein natürliche Vorgang, Erst die nähere Beschäftigung mit selbiger stellt einen "sexuellen Vorgang" dar.

Dass dir im Zweifel nicht gefällt, wenn ein Mann im Kinderbecken eine Erektion hat, kann ich nachvollziehen. Du solltest dein Empfinden nur nicht über die Rechtslage stellen. Daran ändert auch ein zugespitztes Beispiel nichts.

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Panazee  18.12.2015, 15:47
@Libertinaer

Mein "zugespitzes" Rechtsempfinden? Ich habe doch gesagt, dass man keinen Ärger mit der Justiz bekommt, wenn man halt eine Erektion bekommt. Man bekommt aber Ärger, wenn man seine Erektion voller Stolz den Kinder präsentiert. Einem Kind stolz seine Erektion zu zeigen ist für mich sexuell aktiv zu sein. Um sexuell aktiv zu werden muss man sich meiner Meinung nach nicht unbedingt selbst berühren. Seine Erektion einem Kind bewusst entgegen zu strecken ist für mich auch sexuell aktiv werden.

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Libertinaer  18.12.2015, 16:13
@Panazee

Mein "zugespitzes" Rechtsempfinden?

Nein, dein zugespitztes Beispiel! Dein "Rechtsempfinden" ist ohnehin nicht von Relevanz. Da könnte ich noch ganz andere Beispiele nennen, wo das "Rechtsempfinden" nicht mit der "Rechtslage" übereinstimmt. Aber gaaanz andere. =;-/

Man bekommt aber Ärger, wenn man seine Erektion voller Stolz den Kinder präsentiert.

Reden wir hier eigentlich, von der Frage ausgehend, von einem Schwimmbad (und folglich einer bekleideten Erektion), oder vom FKK? Oder von mir aus auch von Duschräumen in einem Schwimmbad? Also "Kinderbecken" deutet auf eine "bekleidete Erektion" hin. Na ja, es gab auch einen ägyptischen Imam, der schwangeren Frauen verbieten wollte, sich in der Öffentlichkeit zu zeigen, weil das "unsittlich" sei. Ist ungefähr die gleiche Denkweise ...

... wenn ich auch mal "zuspitzen" darf?! ;-)

Also ob man seine Erektion "voller Stolz" "präsentiert", ist zuerst einmal DEINE subjektive Vermutung. Solange das Gedankenlesen noch nicht erfunden wurde, ist eine Erektion eine Erektion - egal ob sie jeder sehen kann, oder ob ich sie schamvoll versuche zu verstecken.

Ich könnte jetzt also sagen: Im Zweifel für den Angeklagten. Aber NOCHMAL: Eine Erektion ist KEINE "sexuelle Handlung". Egal ob man 5 oder 50 ist! Punkt.

Wenn Du meinst, es wäre eine, wenn sie ein Kind sieht, dann ist das DEINE Angelegenheit, aber keine des Strafrechts!

Wenn Du meinst, es wäre "unmoralisch": Es ist eine der wesentlichen Errungenschaften des Rechtsstaates, (beliebige) "Moral" von (allgemeingültigem) Recht getrennt zu haben. Das mag man ggf. bedauern, ändert aber nichts.

Seine Erektion einem Kind bewusst entgegen zu strecken ist für mich auch sexuell aktiv werden.

Und für andere ist es eben, seinen schwangeren Bauch Kindern bewusst entgegen zu strecken.

Und für unseren Rechtsstaat ist eben beides keine "sexuelle Handlung".

Aber ich lerne gerne hinzu: Wenn Du also ein Urteil finden solltest, das mich eines besseren belehrt, dann bin ich immer dankbar.

Wie in meiner Antwort beschrieben: Ich habe in Duschen, beim FKK und in der Sauna schon soooo viele Erektionen von und vor jedweder Altersgruppe gesehen, da müsste es ja ein leichtes sein, so ein Urteil zu finden ...

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Libertinaer  18.12.2015, 16:22
@Libertinaer

... oh, ich kann mich noch an ein Urteil erinnern, wo sich der Leiter eine Jugendfreizeit in den Schlafsaal schlich, und vor den Kindern masturbierte.

Er wurde übrigens freigesprochen, weil man ihm nicht nachweisen konnte, dass er wusste, das ihm Kinder dabei zuschauten. Sie hatten sich schlafend gestellt.

Und Du glaubst allen Ernstes, eine bekleidete Erektion ohne sexuelle Handlung würde irgendeinen Richter zu einer Verurteilung bringen? Sorry, aber in einer bekleideten Erektion ein "Problem" zu sehen, ist schon ein wenig "merkwürdig", oder? 

TorDerSchatten hat es IMHO treffend formuliert: "Unter Minderjährigen wird es jedoch Gekicher, unter Erwachsenen Befremdung hervorrufen."


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das ist mal eine frage hahaha

ich bin mir zwar nicht sicher, aber wenn es den umstehenden ein dorn im auge ist, dass du da mit dem steifen rumläufst könntest du rein gesetzlich eine straftat begehen... §183a des StGB (erregung öffentlichen ärgernisses)

wenn man nicht unbedingt 30cm in der hose hat würde ich nicht mit einem ständer herumlaufen, wenn ich ehrlich wäre :-D

Es ist völlig normal, vor allem in der Pubertät, das man ab und zu mal eine Erektion bekommt, obwohl es vllt. gar keinen ersichtlichen Grund gibt. Aber so ist das eben und da hat man dann auch meist keine Chance gegen. Von dem her ist es auch nicht schlimm wenn man mal im Schwimmbad eine bekommt.

Solange man damit diskret umgeht und nicht gleich jedem zeigt "Schaut her, ich habe einen Megaständer" sondern sich dann eben mal auf eine Bank setzt oder im Wasser bleibt, sodass nicht jeder gleich mit der Nase auf deine Erektion gestoßen wird, ist das kein Thema. Da wird auch jeder für Verständnis haben, denn du kannst ja nichts dagegen tun!

Wenn das Körperteil mit Textilien bedeckt ist, gibt es kein Verbot. Unter Minderjährigen wird es jedoch Gekicher, unter Erwachsenen Befremdung hervorrufen.

Man könnte irgendwo ungesehen warten, bis "es" weg ist. Meiner Meinung nach gebietet das der Anstand, sexuelle Erregungszustände nicht öffentlich zur Schau zu stellen.


In dem Moment ist es halt so. Kannst ja schlecht dem armen Kerl eins überbraten. Vielleicht hilft es dir, wenn du dich in der Zeit hinsetzt. 

http://www.bildschirmarbeiter.com/video/kika_-_erektion_verbergen/&hspart=ddc&hsimp=yhs-ddc_bd

Das Video als Tipp. Im Schwimmbad aber eher ungünstig, weil man nur die Hose anhat. So lang Du dir in dem Zustand keinen runterholst ist es keine öffentliche Erregung. Das ist wie wenn bei der Frau die Brustnippel zu sehen sind.