Mit deutschem Autoführerschein (Klasse B) Motorroller in Luxemburg fahren?
Hallo,
ich darf mit meinem deutschen Autoführerschein Klasse B ja einen Motorroller (50km/h) fahren, was ich auch tue. Jetzt muss ich für ein Bewerbungsgespräch rüber nach Luxemburg mit meinem Roller. Darf ich dort auch fahren?
Danke - Enomine
5 Antworten
Hallo.
Nein der gilt da auch nicht außer AM und L sind da mit drin.
Also bis 50ccm und bis 45 km schnell, und 4 kw Leistung und ab 16.
laut Betriebserlaubnis. Bis 60 nur in dem Beitrittsgebiet.
Mit Gruß
Du darfst einen Roller mit 50ccm Fahren... die alten Simsons fahren sogar 60km/h... aktuelle Roller fahren jedoch nur noch 45km/h...
das ist ein eu führerschein mit eu norm.
damit kannst du innerhalb der eu alle gefährte fahren, die dort vermerkt sind.
wie sieht dein führerschein aus? grau? rosa oder scheckkarte?
grün rosa, scheckkarte vorne steht Bundesrepublik Deutschland
und oben links ist der blaue sternenkreis der eu. genauso wie auf dem kennzeichen.
damit hast du einen eu führerschein der in der BRD ausgestellt worden ist.
Da ist ein EU Führerschein. Wenn es in D. erlaubt ist, dann da auch.
Mario
auch da darfst fahren, ist doch EU
Mir ist klar dass ich mit dem Auto fahren darf. Aber ob das auch für die deutsche Sonderregelung mit dem Roller gilt ist mir nicht klar.
Ne, ich habe einen deutschen Führerschein.