mit 15 von der schule fliegen?

4 Antworten

Dürfte nicht so einfach gehen, die Direktorin muss sich erst an die Bezirksregierung oder das Schulministerium wenden, ansonsten wäre mitunter selbst eine Suspendierung für 3 Wochen schon illegal. 3 Tage, okay, aber bei 3 Wochen muss zumindest eine höhere Behörde zustimmen. Die jeweiligen Entscheidungen muss die höhere Behörde dir gegenüber offenlegen.

Weil der Staat gegenüber dich ebenso schulpflichtig ist, sprich dir eine Schule bereitstellen muss, muss entsprechend eine Lösung gefunden werden und eine „einfache“ Drohung dürfte hier noch nicht dazu führen, dass bei dir der Vermerk „unbeschulbar“ eingetragen wird. Wenn doch, ist das definitiv eine Sache für den Anwalt.

Aber ohne weiteres zu wissen, kann ich nicht beurteilen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Würde an deiner Stelle am besten mal einen Anwalt einschalten und die Schule wechseln.

MaryLynn87  26.09.2023, 15:50

Es liegt hier eine Straftat gegenüber eines Lehrers vor. Das ist keine Kleinigkeit!

Außerdem wissen wir hier auch überhaupt nicht, ob der Schüler offiziell schon so lange suspendiert wurde oder einfach so nicht mehr hin gegangen ist (was die Angst vor einer Geldstrafe erklären würde)

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Test1ccount123  26.09.2023, 16:50
@MaryLynn87

klar ist das keine kleine Sache, aber richtiges Handeln wäre, die höhere Schulbehörde darüber zu informieren, eine vorläufige Suspension für 3 Tage anzuordnen und einen Wechsel zu empfehlen.

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MaryLynn87  27.09.2023, 07:09
@Test1ccount123

Und woher willst du wissen, dass das nicht passiert ist?

Wie schon gesagt, jemand der solchen Scheiß verzapft trau ich auch zu, sich dann nicht mehr in die Schule zu trauen und danach einfach zu behaupten, er hätte ja gar nicht mehr hin dürfen.

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Klar darf sie! Ich finde es sogar gut, daß sie so vorgegangen ist!

Und stell Dich hier bitte nicht als armes Schülerlein hin, welches von der ach so bösen Direktorin von der Schule geschmissen wurde und nun schon seit 3 Wochen eine neue Schule sucht! Das hast alleine Du selbst Dir zuzuschreiben - nun mußt Du auch die Folgen daraus tragen!

Von der Schule fliegt man nicht mal einfach so, da muß schon ein gravierender Grund vorliegen.

Noch was zum Thema: "bester Freund": Ich hätte Dich auch verpfiffen. Das ist mein Ernst, denn was Du Dir hier geleistet hast, geht gar nicht! ich war damals in der Schule auch nicht gerade ein Musterknabe, dennoch hätte ich es niemals gewagt, so weit zu gehen!

Sie darf.

Hast du es schon mit einer EHRLICHEN Entschuldigung versucht?

Strafmündig bist du übrigens schon seit einem Jahr und jemanden mit dem Tod zu bedrohen ist eine Straftat.

ehrenuser00  26.09.2023, 15:51

Wenn man es genau nimmt, dann hofft sie nur den Tod und bedroht sie nicht.

denke mal dass ist ein unterschied(?)

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MaryLynn87  26.09.2023, 15:52
@ehrenuser00

Nein, das ist kein Unterschied vor allem im restlichen Kontext ist es sehr wohl als Drohung zu verstehen.

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ehrenuser00  26.09.2023, 15:55
@MaryLynn87

ich sehe in keiner Weise, auch nicht im Kontext, eine Drohung, wenn überhaupt beleidgungen

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Für Dein Alter benimmst Du Dich sehr unteif.

Die Schule darf Dich 'rsus werfen. Du hast Deinen Lehrer und seine Familie übelst beleidigt und somit den Schulfrieden stark gefährdet.

Lerne endlich aus Deinen Fehlern.