mit 15 kino?

5 Antworten

Wenn die Eltern der Fuenfzehnjaehrigen den/die Achtzehnjaehrige mit dem Erzieehungsauftrag ausstatten und ihr einen entsprechenden "Muttizettel" dabei habt, geht das. Entsprechende FSK Freigabe natuerlich vorausgesetzt.

Fuer den "Muttizettel" am besten immer den Vordruck verwenden, den das jeweilige Kino auf seiner Website bereitstellt.

Ab wie viel Jahren ist der Film? Das ist das Ausschlaggebende dabei.

hydrahydra  09.08.2023, 19:45

Nein, ausschlaggebend ist auch, wie lange die Vorführung dauert.

https://www.jugendschutz-aktiv.de/de/vorschriften-kino

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chanfan  09.08.2023, 19:47
@hydrahydra

Boah, und wieder jemand hier, der denkt das er schlau ist.

Ich finde es ja nett, das du versuchst meine Gedanken zu lesen aber das kannst du nicht. :)

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chanfan  09.08.2023, 19:49
@hydrahydra

Nein, das kannst du halt nicht. Du bist nicht halb so schlau wie du denkst. :) Du bist doch lange genug dabei. Dann müsstest du doch wissen wie das hier läuft.

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hydrahydra  09.08.2023, 19:57
@chanfan

Weiß ich auch: User, die man auf Fehler oder Unvollständigkeuten in ihren Antworten hinweist, mit Quelle, werden bratzig und persönlich, anstatt einfach einzusehen, dass sie sich geirrt haben. So wie du jetzt.

Mit 15 Jahren darf man halt nur in Vorstellungen, die um 22 Uhr beendet sind - auch bei Filmen, die von der FSK für 15-jährige freigegeben sind. Das ist bei bei einem Beginn von 20.30 Uhr sicher nicht der Fall.

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lisa09007 
Fragesteller
 09.08.2023, 19:51

glaube ab 6 oder12

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Ja, wenn ihr einen Muttizettel dabei habt geht das ohne Probleme, in dem muss stehen das der 18jährige für euch zuständig ist und ihr zusammen in den Film geht. Die Kinoseiten haben auch extra Forumulare die die Eltern in solchen Fällen ausfüllen können.

Aber auch ohne könnte es gut klappen aber mit Muttizettel seid ihr dann auf der sicheren Seite.

Woher ich das weiß:Hobby – Großer Horrorfilm Fan

Möglich ja, aber das Kino macht sich strafbar.

DerCaveman  10.08.2023, 03:35

Nicht wenn die achtzehnjaehrige Person von den Eltern der Fuenfzehnjaehrigen mit dem Erziehungsauftrag ausgestattet wurde und dies mit einem sog. "Muttizettel" nachweisen kann.

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