Mit 13 Alkohol auf Feier?
Hallo, ich bin 13(fast 14) und mein Freund ist 15 geworden und er feiert am Freitag Geburtstag. Da er mich eingeladen hat, hat er mir heute gesagt dass er mit seinen Eltern Radler gekauft hat und dass er jedoch die Eltern aller kinder fragen müsse ob sie auch etwas trinken dürften. Jedoch vermute ich dass meine mutter es kaum erlauben würde und ich glück hätte wenn ich dann überhaut noch auf den geburtstag dürfte. Was kann ich jetzt machen? Ich will ja nicht einmal unbedingt Radler trinken aber halt auf den Geburtstag.
6 Antworten
Hallo! An Deiner Mutter vorbei geht nichts - und übrigens :
ich bin 13(fast 14) und mein Freund ist 15 geworden
Ich hoffe nicht dass da schon Sexualität im Spiel ist, wäre nämlich für Deinen Freund verboten. Und darf auch eine Mutter nicht zulassen.
Alles Guite
Es zählt nicht was die Freundin auch will, es zählt was das Gesetz dazu sagt. und das sagt verboten für ihn.
Auf Deine Mutter kommt es an, ob sie Dich überhaupt zu der Feier gehen läßt.
Solltest Du hingehen und Radler trinken, ist das vom Gesetz her nicht verboten.
Genau so solltest du es deiner Mutter auch erklären. Vertraut sie dir, dann lässt sie dich auf die Feier. Allerdings solltest du dieses Vertrauen dann auch nicht missbrauchen.
Frag deine Mutter nicht und trink dann auch nichts.
Die Eltern machen sich trotzdem strafbar. Heißt ja nicht umsonst, dass Alkohol erst ab 14 ist
Das darf man noch und fertig. Wenn was passiert, sind die Eltern vom Jungen dran 🙄
Das fällt trotzdem unter das Jugendschutzgesetz. Wenn die sich erwischen lassen, wird es nicht schön für die
Warum verbreitest Du solchen Unsinn? Schonmal ins Jugendschutzgedetz geschaut? Wohl kaum, oder nicht verstanden.
§ 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen- 1.
-
Branntwein,
branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht
nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, - 2.
- andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
Wie ich oben bereits schrieb dürfte die Geburtstagsfeier privat
und somit nicht offentlich sein.Jetzt verstanden?
stimmt es ist verboten, aber wenn es die Freundin auch will dann kann es keine rechtlichen Probleme geben ^^